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Wohnen zu landwirtschaftlicher Nutzung - Dachüberstände Brandwand

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    Wohnen zu landwirtschaftlicher Nutzung - Dachüberstände Brandwand

    Hallo an alle Forennutzer,

    es geht um ein Bauvorhaben im Landkreis Lüneburg, Niedersachsen:

    ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude eines Hofes ist genehmigt zu Wohnzwecken umgebaut worden. Es grenzt versetzt an eine Kartoffelscheune mit mehr als 2.000 m³ Brutto-Rauminhalt. Die gemeinsame Brandwand ist aus 38 cm Vollziegel gemauert.
    Das Rettungsfenster für die Wohnung wurde in der Brandwand zugelassen.

    Mein Problem ist die Forderung der Baugenehmigung, dass keine brennbaren Teile des Daches über die Brandwand hinweggeführt werden dürfen. Das Dach des ehem. Wirtschaftsgebäudes wurde erst vor ca. 8 Jahren neu gemacht, der Dachdecker hat damals leider nicht darauf geachtet. Jetzt müssten ca. 30 m Ortgänge an Wirtschaftsgebäude und Scheune aufgenommen, die Dachunterschläge abgerissen, alles mit Metalllattung und Brandschutzplatten neu aufgebaut werden. Mit Einrüstung kommen da vom Dachdecker geschätzte 20.000 € dabei heraus.
    Aus meiner Sicht völlig unnötig, da die Gebäudedachflächen (bis auf den kleinen Schnittbereich) nicht in einer Flucht durchlaufen, ein Feuerüberschlag über die Dachteile somit gar nicht möglich ist. Meinen Vorschlag, nur in der Mitte etwa 1 m zu beiden Seiten aufzunehmen, bis man ca. 50 cm über der jeweils anderen Dachfläche ist, wurde abgelehnt.

    Hat Jemand einen Alternativvorschlag, wie man dieses kostspielige Problem lösen könnte? Über kurzfristige Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.

    Andrea B
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    #2
    Ich weiß nicht aus welchem Bundesland Sie sind. Deshalb Verweis auf die MBO §30 Abs.5 "Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind
    Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen. Verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen auszufüllen." Und das ist doch erfüllt... bzw. ein nachträgliches Ausstopfen von Hohlräumen mit MiWo ggf. akzeptabel. MfG Helge Leutloff

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