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f90 Wand/Trapezblech/Brandschutz

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    f90 Wand/Trapezblech/Brandschutz

    Guten Tag,

    ich habe mich neu in diesem Forum angemeldet und hoffe auf Informationsaustausch.

    Wir planen gerade den Innenausbau unserer neuen Büroflächen und stehen vor dem Problem Anschluß f90 Trockenbauwand an Trapezblech. Es betrifft die Hamburger Bauordnung.

    Die Fläche ist quadratisch und hat mittig eine Lagerfläche von ca 450m². Um das Lager herum an den Außenwänden sind Büros, Sanitäranlagen etc geplant. Die Lagerwände sollen der f90 Anforderung gerecht werden, bisher hatten wir mit Trockenbauwänden kalkuliert.
    Als die Dachdetails vorlagen hat unser Generalunternehmer in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzsachverständigen uns nahe gelegt eine Porenbetonwand in Verbindung mit einer Doppel T Stahlumfassungszarge zu bauen. Dieses Vorhaben steigert unsere Kosten um ca 25% .
    Da die Trockenbauwände keinen Anschluss an das Trapezblech haben dürfen, müsste das Trapezblech von innen mit entsprechenden Platten ausgestattet werden. Das muss laut Brandschutzsachverständiger über die gesamte Fläche (ca 1100m²) erfolgen. Lediglich um die Mauern herum reiche nicht aus. Hier lägen die Mehrkosten bei 35% um die ganze Fläche damit auszustatten.

    Wir brachten die Idee, die Trockenbauwände mit zusätzlichen Stützen zu sichern, ein damit diese im Brandfall nicht einfach umfallen. Es gäbe so keinen Anschluss an das Trapezblech, zwischen Trapezblech und Trockenbauwand wäre dann Mineralwolle. Eine Sonderabnahme durch die Behörde wäre notwendig gewesen. Laut Statiker sei das auch nicht möglich.

    Da die Mehrkosten deutlich ins Gewicht fallen, suchen wir nach weiteren Möglichkeiten, um ein festes Mauerwerk bzw. die Deckenauskleidung mit f90 Platten zu vermeiden. Vielleicht kennt einer hier im Forum eine Lösung. Danke für Ihre Mühe.
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    #2
    Guten Tag, verstehe ich Sie richtig, dass das Hauptproblem in der Befestigung der Wand an der Decke liegt. Oder geht es um die Abschottung der Hohlräume zwischen Trapezblech und Trockenbauwand? Könnten Sie bitte spezifizieren um welches Trapezblech es sich handelt (Hersteller und Produkttyp). Für HOLORIB® / SUPERHOLORIB® Verbunddecken von Montana hätten wir möglicherweise eine Lösung für Sie.
    Mit freundlichen Grüßen

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      #3
      Hallo "MAS123",
      F90-Wände können Sie formal niemals an Trapezblech anschließen, da das Detail in den Verwendbarkeitsnachweisen nicht geregelt ist. Selbst ein unterzeitig mit Trockenbaustoffen für einen Feuerwiderstand von 90 Minuten ertüchtigtes Trapezblech würde die Anforderung formal nicht erfüllen, wobei neben den Kosten auch die zusätzlichen Lasten der Bekleidung im Bestand schon kritisch sein können. Ich würde das jedenfalls in keinem Fall als "nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis" betrachten wollen sondern auf jeden Fall eine ZiE (bzw. in HH jetzt einen "Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall" gem. § 20c HBauO) für erforderlich halten.
      Die Idee mit den zusätzliche Stahlstützen führt leider auch nicht weiter, da auch denen der obere Anschluss an ein feuerbeständiges Bauteil fehlt und sie somit bei Versagen des Blechs umfallen. Oder sie werden als eingespannte Stützen ausgeführt (dann bleiben sie zumindest stehen), formal wäre aber auch das nicht im Rahmen der Verwendbarkeitsnachweis abgedeckt.
      Ein weiterer Knackpunkt ist (soweit es sich bei dem Blech um das Dach handelt) die Abweichung von § 27 HBauO, da Sie die Trennwand (auch eine massive Wand) nicht bis unter die Dachhaut (Dachabdichtungsbahn) führen. Da müsste man eine Abweichung gem. § 69 HbauO beantragen, müsste sich aber dazu in jedem Fall zu dem Dachanschluss sowie der Ausführung der Dämmung oberhalb der Wand sowie einer möglichen statischen Trennung ders Tapezbleches (Unterbrechung der Durchlaufwirkung) äußern.
      Mit freundlichen Grüßen,
      F. Fleischhauer

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