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Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO

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    Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO

    Hallo zusammen,
    ich beschäftige mich gerade mit der bauordnungsrechtlichen Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO und habe folgende Frage:
    Ist ein Feuerwehrgebäude aufgrund seiner unterschiedlichen Nutzungsarten (Garage, Unterkunft, Verwaltung) automatisch als nicht geregelter Sonderbau einzustufen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    #2
    Die Kriterien für Sonderbauten sind in § 2 Absatz 9 HBO abschließend aufgeführt. D. h. ein Sonderbau liegt nur dann vor, wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt wird.

    Gruß
    C. Lammer

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