Hallo,
Ich habe eine Frage zu der Begrifflichkeit "zwei baulich von einander unabhängige Rettungswege, die über den selben notwendigen Flur führen dürfen" in Bezug auf die Entfluchtung von Sonderbauten.
Ich plane aktuell im Rahmen einer Studienarbeit eine Jugendherberge und frage mich ob ich der notwendige Flur zum zweiten Fluchttreppenhaus am ersten Fluchttreppenhaus vorbeiführen darf oder man in zwei verschiedene Richtungen entfluchten muss.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
LG
Ich habe eine Frage zu der Begrifflichkeit "zwei baulich von einander unabhängige Rettungswege, die über den selben notwendigen Flur führen dürfen" in Bezug auf die Entfluchtung von Sonderbauten.
Ich plane aktuell im Rahmen einer Studienarbeit eine Jugendherberge und frage mich ob ich der notwendige Flur zum zweiten Fluchttreppenhaus am ersten Fluchttreppenhaus vorbeiführen darf oder man in zwei verschiedene Richtungen entfluchten muss.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
LG
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