Hallo zusammen,
in unserem Büro herrscht Uneinigkeit bezüglich folgender Problematik:
Eine hölzerne Firstpfette wird von einem angrenzenden Wohnraum in den notwendigen Treppenraum im Dachgeschoss geführt (GK 3, Niedersachsen) .
Der für die Firstpfette nötige Wanddurchbruch durch das KS-Mauerwerk ist im Hohlraum zwischen Holz und Wand mit nichtbrennbarer Dämmung ausgestopft. Der Hohlraum ist etwa 1cm breit. Dennoch bin ich der Meinung, dass dies nicht ausreichend ist, da bei einer Brandbeanspruchung der Firstpfette außerhalb des Treppenraumes eine Brandübertragung möglich ist.
Dies, weil der Abbrand der Pfette im Zeitraum von 30 Minuten den Bereich mit der ausgestopft Dämmung zwischen Holz und Mauerwerk vergrößert und daher der Raumabschluss nicht für 30 Minuten gegeben ist und damit Hitze und Brandgase in den Treppenraum eindringen können. Eine Entzündung der Pfette innerhalb des Treppenraumes erscheint mir daher möglich. Selbst wenn der o.g. Hohlraum mit Mörtel verschlossen wird, ist die Durchführung der Pfette unzulässig (... Führung der Treppenraumwand bis unter die Dachhaut und damit keine Durchführung von brennbaren Bauteilen).
Abhilfe: Einkleiden der Firstpfette mit feuerhemmenden Platten innerhalb der Wohnung und feuerhemmende Abdichtung / Anschluss der Plattenwerkstoffe im Bereich des Wanddurchbruches. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen
in unserem Büro herrscht Uneinigkeit bezüglich folgender Problematik:
Eine hölzerne Firstpfette wird von einem angrenzenden Wohnraum in den notwendigen Treppenraum im Dachgeschoss geführt (GK 3, Niedersachsen) .
Der für die Firstpfette nötige Wanddurchbruch durch das KS-Mauerwerk ist im Hohlraum zwischen Holz und Wand mit nichtbrennbarer Dämmung ausgestopft. Der Hohlraum ist etwa 1cm breit. Dennoch bin ich der Meinung, dass dies nicht ausreichend ist, da bei einer Brandbeanspruchung der Firstpfette außerhalb des Treppenraumes eine Brandübertragung möglich ist.
Dies, weil der Abbrand der Pfette im Zeitraum von 30 Minuten den Bereich mit der ausgestopft Dämmung zwischen Holz und Mauerwerk vergrößert und daher der Raumabschluss nicht für 30 Minuten gegeben ist und damit Hitze und Brandgase in den Treppenraum eindringen können. Eine Entzündung der Pfette innerhalb des Treppenraumes erscheint mir daher möglich. Selbst wenn der o.g. Hohlraum mit Mörtel verschlossen wird, ist die Durchführung der Pfette unzulässig (... Führung der Treppenraumwand bis unter die Dachhaut und damit keine Durchführung von brennbaren Bauteilen).
Abhilfe: Einkleiden der Firstpfette mit feuerhemmenden Platten innerhalb der Wohnung und feuerhemmende Abdichtung / Anschluss der Plattenwerkstoffe im Bereich des Wanddurchbruches. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen
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