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Gebäudeklasse 3 - Firstpfette durch Treppenraumwand

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    Gebäudeklasse 3 - Firstpfette durch Treppenraumwand

    Hallo zusammen,
    in unserem Büro herrscht Uneinigkeit bezüglich folgender Problematik:

    Eine hölzerne Firstpfette wird von einem angrenzenden Wohnraum in den notwendigen Treppenraum im Dachgeschoss geführt (GK 3, Niedersachsen) .
    Der für die Firstpfette nötige Wanddurchbruch durch das KS-Mauerwerk ist im Hohlraum zwischen Holz und Wand mit nichtbrennbarer Dämmung ausgestopft. Der Hohlraum ist etwa 1cm breit. Dennoch bin ich der Meinung, dass dies nicht ausreichend ist, da bei einer Brandbeanspruchung der Firstpfette außerhalb des Treppenraumes eine Brandübertragung möglich ist.
    Dies, weil der Abbrand der Pfette im Zeitraum von 30 Minuten den Bereich mit der ausgestopft Dämmung zwischen Holz und Mauerwerk vergrößert und daher der Raumabschluss nicht für 30 Minuten gegeben ist und damit Hitze und Brandgase in den Treppenraum eindringen können. Eine Entzündung der Pfette innerhalb des Treppenraumes erscheint mir daher möglich. Selbst wenn der o.g. Hohlraum mit Mörtel verschlossen wird, ist die Durchführung der Pfette unzulässig (... Führung der Treppenraumwand bis unter die Dachhaut und damit keine Durchführung von brennbaren Bauteilen).
    Abhilfe: Einkleiden der Firstpfette mit feuerhemmenden Platten innerhalb der Wohnung und feuerhemmende Abdichtung / Anschluss der Plattenwerkstoffe im Bereich des Wanddurchbruches. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen
    Zuletzt geändert von ArtVR; 11.03.2021, 00:06.

    #2
    Sie begründen doch alles richtig. Was soll man da noch antworten?
    Was für ein Büro ist das ?
    Ich gehe davon aus, dass GK 3 und notwendiger Treppenraum Voraussetzung ist.
    Formelle Begründung: zu §35 NBauO in der DVO-NBauO
    (1) Wände von notwendigen Treppenräumen müssen als raumabschließende Bauteile ... 3. in Gebäuden der Gebäudeklassen *** 3 mindestens feuerhemmend sein.
    (3) 1Der obere Abschluss von notwendigen Treppenräumen muss als raumabschließendes Bauteil entsprechend der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudes feuerwiderstandsfähig sein. 2Dies gilt nicht, wenn der obere Abschluss das Dach des Gebäudes ist und die Wände des Treppenraums ohne Hohlräume an die Dachhaut einer harten Bedachung anschließen.

    Wände feuerhemmend - das reicht. Das bedeutet nicht, dass diese aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen; s. §26 NBauO Abs.3. Dort gibt es Forderungen an das Brandverhalten für feuerbeständig und hochfeuerbeständig; für feuerhemmend - keine Anforderungen. Für notwendige Treppenräume GK 3 keine weiteren Anforderungen. Es muss nur der Nachweis geführt werden, dass der Holzbalken die Anforderung feuerhemmend erfüllt. Wie Sie das erreichen wollen ist mir nicht klar. Brandversuch in einer MPA? Das Ausstopfen mit nichtbrennbarem Material erfüllt die Anforderung feuerhemmend nur, wenn das Material selber feuerhemmend ist und im Brandfall nicht rausfallen kann. Nicht brennbar ist nicht gleich feuerhemmend.
    Eine Alternative wäre die feuerhemmende Verkleidung, bitte beidseitig; von innen nach außen und von außen nach innen. Auf die Befestigung ist zu achten.
    Die andere Möglichkeit ist die Teilung des Balkens und die zweiseitige Auflage mit feuerhemmender Trennung.

    Bitte noch beachten: Wenn der Nachweis über die Abbrandrate und die Tragfähigkeit des Holzbalken gelingt ist das noch nicht ausreichend. Es darf durch den Abbrand die die Forderung "Raumabschluss" verloren gehen. Es darf 30Minuten keine Lücke in der Wand entstehen, weil ein Teil des Holzes abbrennt.
    Zuletzt geändert von AEBaresel; 11.03.2021, 10:23.

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      #3
      Hallo,
      Danke erstmal für die schnelle Antwort.
      Auch wenn ich alles richtig begründe: Mein Vorgesetzter sieht es anders (siehe unten). Die Firstpfette ist dick genug (ich habe auch die Statik für das Gebäude erstellt). Eine Heißbemessung für F30 gelingt ohne Probleme bzw. ist bereits erfolgt. Es gibt Möglichkeiten Holzbauteile für den Brandfall nach DIN EN 1995-1-2 zu bemessen.

      Zur Durchführung der Firstpfette durch das MWK:
      Mein Vorgesetzter behauptet, dass die Firstpfette ohne weitere Maßnahmen vom benachbarten Wohnraum die Treppenraumwand durchstoßen darf.
      Ich behaupte: Nein, da man hier ins Detail gehen muss (besagter Hohlraum zwischen mauerwerk und holz).

      Daher nochmal eine Frage an dieser Stelle: Reicht es aus Ihrer Sicht aus, den besagten Hohlraum alternativ zur Dämmung mit Mörtel auszufüllen und die Pfette ohne irgendwelche Bekleidung durchlaufen zu lassen?

      Gruß ArtVR

      P. S. Ja, GK 3 und notwendiger TRH ist Voraussetzung. Das Gebäude ist ein Wohngebäude
      Zuletzt geändert von ArtVR; 11.03.2021, 12:41.

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