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Kleingarage mit unterkellertem Geräteraum nach GaStellV in Bayern

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    Kleingarage mit unterkellertem Geräteraum nach GaStellV in Bayern

    Hallo zusammen,

    ich suche einen Rat zu Thema Brandschutz bei unserem geplanten EFH mit Garage in Holzbauweise. In dieser Garage befindet sich ein vom eigentlichen Garagenraum, der zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt wird, getrennter Abstellraum mit ca. 19,5qm. Unter diesem Abstellraum befindet sich dann noch ein Technikkeller, der über eine baurechtlich notwendige Treppe mit dem Abstellraum verbunden ist. Der Technikkeller hat die selbe Grundfläche wie der Geräteraum, weshalb wir (sofern man die beiden Räume überhaupt aufsummieren muss, da ja Kellergeschoss) über den 20qm liegen, die in der GaStellV häufig angesprochen werden und für die unzählige Erleichterungen gelten würden. Wie seht ihr das?

    Wenn wir jetzt zwischen Garagenraum und Geräteraum eine brandschutzrelevante Trennwand setzen mit zugehöriger Brandschutztür, trennen wir dann die beiden Räume in der Art und Weise, dass wir eine Kleingarage ohne Geräteraum und einen separaten Geräteraum erhalten? Dann würden die Erleichtungen für diesen etwas komischen Fall auch gelten oder?! Danke im Voraus.

    VG,
    Thomas
    Zuletzt geändert von thomas.sagstetter; 22.03.2021, 18:44.

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