Hallo liebe Forumsmitglieder,
mir liegt gerade etwas schwer im Magen! Zwar bin ich relativ neu in einer Firma als Haustechniker angestellt. Vor kurzem wurde mir die letzte ASA Begehung vorgelegt in der es hieß, dass wir bei den Flucht und Warnschildern eine Mischkennzeichnung haben und diese ausgetauscht werden soll. Durch Zufall, bin ich mit einem Handwerker, der bei uns die Brandschutzklappen prüft auf dieses Thema gekommen. Der meinte, ich mache mich haftbar wenn ich die Beschilderung ohne eine nötige Weiterbildung einfach austausche und jemand dadurch zu Schaden kommt. Er meinte noch weiter, dass gleiche gilt auch für die Flucht und Rettungspläne da ich diese Veröffentlicht habe. Ich hab das Wochenende mal recherchiert, bin aber auf keine Aussage gestossen die das verbietet. Kann mir hier vielleicht jemand helfen und mir sagen ob die Aussage des Handwerkers stimmt und mir gegebenenfalls auch Quellen dazu benennen? Ich hab zwar meinen Chef das so weitergegeben aber glücklich war er mit meiner Aussage nicht. ????
mir liegt gerade etwas schwer im Magen! Zwar bin ich relativ neu in einer Firma als Haustechniker angestellt. Vor kurzem wurde mir die letzte ASA Begehung vorgelegt in der es hieß, dass wir bei den Flucht und Warnschildern eine Mischkennzeichnung haben und diese ausgetauscht werden soll. Durch Zufall, bin ich mit einem Handwerker, der bei uns die Brandschutzklappen prüft auf dieses Thema gekommen. Der meinte, ich mache mich haftbar wenn ich die Beschilderung ohne eine nötige Weiterbildung einfach austausche und jemand dadurch zu Schaden kommt. Er meinte noch weiter, dass gleiche gilt auch für die Flucht und Rettungspläne da ich diese Veröffentlicht habe. Ich hab das Wochenende mal recherchiert, bin aber auf keine Aussage gestossen die das verbietet. Kann mir hier vielleicht jemand helfen und mir sagen ob die Aussage des Handwerkers stimmt und mir gegebenenfalls auch Quellen dazu benennen? Ich hab zwar meinen Chef das so weitergegeben aber glücklich war er mit meiner Aussage nicht. ????
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