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Flucht und Warnkennzeichnung gegen neue lt DIN EN ISO 7010 austauschen

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    Flucht und Warnkennzeichnung gegen neue lt DIN EN ISO 7010 austauschen

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    mir liegt gerade etwas schwer im Magen! Zwar bin ich relativ neu in einer Firma als Haustechniker angestellt. Vor kurzem wurde mir die letzte ASA Begehung vorgelegt in der es hieß, dass wir bei den Flucht und Warnschildern eine Mischkennzeichnung haben und diese ausgetauscht werden soll. Durch Zufall, bin ich mit einem Handwerker, der bei uns die Brandschutzklappen prüft auf dieses Thema gekommen. Der meinte, ich mache mich haftbar wenn ich die Beschilderung ohne eine nötige Weiterbildung einfach austausche und jemand dadurch zu Schaden kommt. Er meinte noch weiter, dass gleiche gilt auch für die Flucht und Rettungspläne da ich diese Veröffentlicht habe. Ich hab das Wochenende mal recherchiert, bin aber auf keine Aussage gestossen die das verbietet. Kann mir hier vielleicht jemand helfen und mir sagen ob die Aussage des Handwerkers stimmt und mir gegebenenfalls auch Quellen dazu benennen? Ich hab zwar meinen Chef das so weitergegeben aber glücklich war er mit meiner Aussage nicht. ????

    #2
    Normen: allgemeines Baurecht
    Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Abs. 4 ..."Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."

    "Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan für die Bereiche in Arbeitsstätten zu erstellen,..." ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungspläne

    Vorgaben über eine zwingende Ausbildung des Arbeitgebers konnte ich nicht finden. Der Ersteller von Brandschutzplänen sollte sich mit den örtlichen Gegebenheiten, dem allgemeinen Brandschutz und den Bauvorhaben bezogenen baurechtlichen Anforderungen auskennen. Bei Bauvorhaben, bei denen eine Brandschutznachweis bzw. -konzept zu erstellen ist, beauftrag man am besten den Konzeptersteller damit. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie damit beauftrag, sind Sie über die Haftpflicht des AG versichert, falls was schief geht. Wenn der Brandschutzschutzsachverständige eine Plan montiert und der fällt jemandem auf den Fuß, ist dieser auch haftbar. Dafür gibt es eine Versicherung


    Wenn es sich um normale Schilder nach DIN EN ISO 7010 handelt, kann die jeder ankleben. Zumal nur ein Austausch alt gegen neu erfolgt. Wenn Flucht- und Rettungswegbeschilderung mit Batteriepufferung oder Anschluss an eine Notstromversorgung erfolgt, ist eine Elektrikerausbildung notwendig.



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      #3
      Vielen Dank für die Info. Bei der ASA Begehung vor ein paar Wochen wurde mir Ihre Antwort auch bestätigt.

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