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Fahrradraum in Tiefgarage

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  • clammer
    antwortet
    Zitat aus "GaStellV - Häufig gestellte Fragen" des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr:

    Nach Art. 2 Abs. 8 Satz 2 BayBO sind Garagen Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Es ist deshalb lediglich zulässig, in Garagen auch (nachgeordnete) Flächen für das Abstellen von Fahrrädern vorzusehen.
    und
    Nach der Definition in Art. 2 Abs. 8 Satz 2 BayBO dienen Garagen dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das Abstellen von Fahrrädern wird davon zunächst nicht erfasst. Der Gesetzgeber schließt jedoch nicht ausdrücklich aus, dass auch Fahrräder in Garagen abgestellt werden. Für Fahrräder ausgewiesene Abstellflächen zählen gemäß § 1 Abs. 5 und 6 GaStellV nicht zur Nutzfläche der Garage. Auch wenn einzelne Einstellplätze nicht mit Kraftfahrzeugen belegt sind und z.B. als Fahrradabstellplätze genutzt werden sollen, muss der Stellplatznachweis nach Art. 47 Abs. 2 BayBO geführt werden können.
    Gruß
    C. Lammer

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  • Brandsicher
    antwortet
    Da die GaStellV Bayern das Abstellen von Fahrrädern (Fahrradgarage) nicht ausschließt, liegt hier auch kein Abweichungstatbestand vor.

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  • A_Ki
    hat ein Thema erstellt Fahrradraum in Tiefgarage.

    Fahrradraum in Tiefgarage

    Hallo zusammen,

    in einer geschlossenen, unterirdischen Mittelgarage befindet sich ein offener Fahrradraum.
    Ist das ein Abweichungstatbestand von der GaStellV Bayern?
    Vorab besten Dank für jede Antwort.

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