Anders genutzte Räume

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  • UBare
    Junior Member
    • 14.04.2015
    • 4

    #1

    Anders genutzte Räume

    ​Bayerische Bauordnung, Art. 27, Absatz 2, Nummer 1:

    "Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen."

    Was sind im Sinne der bayerischen Bauordnung "anders genutzte Räume" und wo ist diese Definition zu finden?

    In einer amtlichen Kommentierung in Hessen sind anders genutzte Räume zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Was gilt in Bayern?
  • Admin Feuertrutz
    Administrator
    • 06.03.2014
    • 41

    #2
    Diskussion geschlossen, da doppelt vorhanden. Forum-Admin, 20.04.2015

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