Hallo,
wir haben in einem Gebäude zwei parallel nebeneinander innenliegende Abteilungen mit je zwei Ein-/Ausgängen in andere Bereiche. Je eine Ausgangstür schlägt nach außen auf, also in Fluchtrichtung (grün gekennzeichnet). Jeweils die zweite Ausgangstür schlägt nach innen auf (rot gekennzeichne). Ist dies zulässig?
Betreff des Beitrags durch Forum-Admin angepasst. 25.06.2015
wir haben in einem Gebäude zwei parallel nebeneinander innenliegende Abteilungen mit je zwei Ein-/Ausgängen in andere Bereiche. Je eine Ausgangstür schlägt nach außen auf, also in Fluchtrichtung (grün gekennzeichnet). Jeweils die zweite Ausgangstür schlägt nach innen auf (rot gekennzeichne). Ist dies zulässig?
Betreff des Beitrags durch Forum-Admin angepasst. 25.06.2015
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