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Elektrische Betriebsräume und Lüftungsleitungen

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  • AEBaresel
    antwortet
    Bitte die Bundesländer mit den eingeführten Regeln beachten.

    Z.B. Baden-Württemberg
    Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnenüber den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)vom 08. Dezember 2020letzte Änderung vom 21. Dezember 2021

    § 5 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Transformatoren und Schaltanlagen mit Nennspannungen über 1 kV

    (5) Elektrische Betriebsräume müssen unmittelbar oder über eigene Lüftungsleitungen wirksam aus dem Freien be-und in das Freie entlüftet werden. Lüftungsleitungen, die durch andere Räume führen, sind feuerbeständig herzustellen. Öffnungen von Lüftungsleitungen zum Freien müssen Schutzgitter haben.


    Generell darf vom materiellen Baurecht, unter Nachweis der Gleichwertigkeit, abgewichen werden.

    Im Kommentar zur MLAR steht von Durchführungen durch Elt-Räume nichts. In Elt-Räumen keine Fremdleitungen.
    Beide Kommentare sind u.a. von Hrn. Lippe. Eventuell macht der Leitungsinhalt den Unterschied?
    In Lüftungsleitungen ist ganz selten Wasser bzw. Feuchtigkeit zu finden und in Lüftungs-KANÄLEN noch seltener.
    Generell sollen aber auch Lüftungskanäle nicht durch Betriebsräume dieser Art geführt werden.

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  • Brandsicher
    antwortet
    Hallo DikH,
    meine Vermutung:
    die EltBauVO wurde von Elektrotechnikern formuliert, den Lüftungsleitungen keine Leitungen sind.
    Deshalb wohl der Hinweis der Lüftungstechniker, der die Elektrotechniker jedoch noch nicht bewegen konnte ihre EltBauVO zu ändern.
    Aber nicht durch Dokumente abgesichert.
    U. Drechsler

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  • DirkH
    hat ein Thema erstellt Elektrische Betriebsräume und Lüftungsleitungen.

    Elektrische Betriebsräume und Lüftungsleitungen

    Im Kommentar zur M-LüAR steht auf Seite 170 mit Bild B-VII-2, dass Lüftungsleitungen durch elektrische Betriebsräume führen dürfen. Dies wird durch Erklärungen und Bilder erläutert.
    Dies wiederspricht aber der Anforderung der EltBauVO "(4) In elektrischen Betriebsräumen dürfen Leitungen und Einrichtungen, die nicht zum Betrieb der jeweiligen elektrischen Anlagen erforderlich sind, nicht vorhanden sein."
    auf welcher Grundlage können (Lüftungs-)Leitungen nach M-LüAR dennoch durch diese Räume geführt werden?
    Im Voraus vielen Dank.

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