Z.B. Baden-Württemberg
Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnenüber den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)vom 08. Dezember 2020letzte Änderung vom 21. Dezember 2021
§ 5 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Transformatoren und Schaltanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
(5) Elektrische Betriebsräume müssen unmittelbar oder über eigene Lüftungsleitungen wirksam aus dem Freien be-und in das Freie entlüftet werden. Lüftungsleitungen, die durch andere Räume führen, sind feuerbeständig herzustellen. Öffnungen von Lüftungsleitungen zum Freien müssen Schutzgitter haben.
Generell darf vom materiellen Baurecht, unter Nachweis der Gleichwertigkeit, abgewichen werden.
Im Kommentar zur MLAR steht von Durchführungen durch Elt-Räume nichts. In Elt-Räumen keine Fremdleitungen.
Beide Kommentare sind u.a. von Hrn. Lippe. Eventuell macht der Leitungsinhalt den Unterschied?
In Lüftungsleitungen ist ganz selten Wasser bzw. Feuchtigkeit zu finden und in Lüftungs-KANÄLEN noch seltener.

Generell sollen aber auch Lüftungskanäle nicht durch Betriebsräume dieser Art geführt werden.
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