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Ausführung nach alter MIndbauRL?

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    Ausführung nach alter MIndbauRL?

    Darf ich noch nach der alten MIndbauRL ausführen?
    Es handelt sich um eine Industriehalle, die 2003 genehmigt und deren Genehmigung immer wieder verlängert wurde. Der Brandschutznachweis wurde auf der Basis der alten MIndBauRL erstellt! Darf diese Halle jetzt noch nach der alten MIndBauRL ausgeführt werden, oder ist die neue Richtlinie anzuwenden?

    Betreff des Beitrags durch Forum-Admin an Inhalt angepasst. 20.04.2016

    #2
    Guten Tag,

    so ganz verstehe ich Ihre Frage bzw. deren Hintergrund nicht. Üblicherweise ist eine Baugenehmigung nicht zeitlich begrenzt - und muss daher auch nicht "verlängert" werden.

    Grundsätzliche Antwort auf Ihre Frage:
    Es ist die in dem betreffenden Bundesland akutell geltende IndBauRL anzuwenden.
    D. h. aber nicht, dass Sie jetzt auch die neue IndBauRL 1:1 umsetzen müssen; es sind dann aber die Abweichungen entsprechend zu formulieren und zu begründen (bzw. kompensieren).

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Ich habe in meiner Fragestellung vergessen zu erwähnen, dass das Gebäude erst jetzt errichtet werden soll!

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        #4
        Da Sie keine Bundesland angegeben haben und ich nicht alle Länder-Regelungen kenne, kann ich nur grundsätzlich antworten.
        Es gilt die Rechtsverordnung, auf der die Baugenehmigung erteilt wurde.

        Gruß
        C. Lammer

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