Hallo, kennt jemand die untenstehende Empfehlung der AKVB/G der AKFB-Bund ? Auf der Webseite der AKVB/G finde ich dieses nicht mehr.
Bei Verkaufsflächen von mehr als 1.000 m² bis 2.000 m² müssen Wand- und / oder Deckenöffnungen vorhanden sein, die eine Rauchableitung ins Freie ermöglichen. Die Größe muss mindestens ein Prozent der Grundfläche betragen. Zuluftöffnungen von mindestens ein Prozent der Grundfläche müssen ebenfalls vorhanden sein. Alternativ können entsprechende Lüftungsanlagen verwendet werden, wenn diese so gesteuert werden, dass sie im Brandfall nur entlüften. Diese Lüftungsanlagen müssen hinsichtlich ihrer Ventilatoren für den Brandfall ausgelegt sein und den Anforderungen nach der Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsleitungen entsprechen. Das System muss für einen 30 - minütigen Brandfall ausgelegt sein.
Wenn man diese anwendet sollte man wissen wo es her ist ;-) .
Danke und Gruss Dirk Hofer
Bei Verkaufsflächen von mehr als 1.000 m² bis 2.000 m² müssen Wand- und / oder Deckenöffnungen vorhanden sein, die eine Rauchableitung ins Freie ermöglichen. Die Größe muss mindestens ein Prozent der Grundfläche betragen. Zuluftöffnungen von mindestens ein Prozent der Grundfläche müssen ebenfalls vorhanden sein. Alternativ können entsprechende Lüftungsanlagen verwendet werden, wenn diese so gesteuert werden, dass sie im Brandfall nur entlüften. Diese Lüftungsanlagen müssen hinsichtlich ihrer Ventilatoren für den Brandfall ausgelegt sein und den Anforderungen nach der Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsleitungen entsprechen. Das System muss für einen 30 - minütigen Brandfall ausgelegt sein.
Wenn man diese anwendet sollte man wissen wo es her ist ;-) .
Danke und Gruss Dirk Hofer
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