Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
Eine neue Informationsschrift der DGUV gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brand
schutzhelfern.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Eine neue Informationsschrift der DGUV gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brand
schutzhelfern.
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