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Brandschutzbeauftragte (vfdb 12-09-01) in Ueberarbeitung

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    Brandschutzbeauftragte (vfdb 12-09-01) in Ueberarbeitung

    Die bisherige vfdb-Richtlinie zur "Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" wird u.a. in Folge der ASR 2.2 redaktionell überarbeitet. Derzeit ist der Entwurf einer einheitlichen vfdb 12-09-01-, DGUV I847- und VdS 3111-Richtlinie zum Brandschutzbeauftragten in der ersten Abstimmungsrunde zwischen den beteiligten Fachverbänden. Der Zeitplan sieht derzeit eine endgültige Abstimmung bis September 2014 vor.

    #2
    Hallo,

    da habe ich starke Zweifel das es letztlich eine einheitliche Richtlinie
    geben wird, alleine schon wegen den unterschiedlichen Interessen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Kommentar


      #3
      Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), das Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" im Fachbereich "Feuerwehren, Hilfe*leistungen, Brandschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die VdS Schadenverhütung GmbH haben zusammen mit dem Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (VBBD) und weiteren Fach*verbänden im Brandschutz die Richtlinien zu Ausbildung und Tätigkeiten von Brandschutzbeauftragten überarbeitet.

      Die gemeinsame Textfassung der Richtlinie wird wortgleich als
      • vfdb 12-09-01 : 2014-08(03)
      • DGUV Information 205-003
      • VdS 3111

      mit dem Titel

      „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“

      veröffentlicht.

      Sie ist ab sofort erhältlich und steht als vfdb-Richtlinie unter ((Admin Forum: Link entfernt, da Ziel-URL nicht mehr vorhanden)) oder als DGUV-Information unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/205-003.pdf kostenfrei zum download zur Verfügung.

      Die neue einheitliche Richtlinie zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten stellt die Zusammen*führung und Überarbeitung der bisherigen Ver*öffentlichungen zur Ausbildung und Tätigkeit von Brandschutzbeauftragten dar. Diese bundeseinheitlichen Richtlinien legen u.a. einheitliche Mindest*anforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest.
      Sie ersetzt die drei bisherigen Veröffentlichungen BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01:2009-03 zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten.
      Zuletzt geändert von Admin Feuertrutz; 23.07.2018, 10:48. Grund: Link entfernt, da Ziel-URL nicht mehr vorhanden. Forum Admin, 23.07.2018

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