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Wartung von Brand-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen) ?

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    Wartung von Brand-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen) ?

    "Allgemein ist bekannt, das der Betreiber/Bauherr für die ständige Funktionsfähigkeit der selbstschließenden Brand- und Rauchschutztüren
    verantwortlich ist......"
    Frage: Kann mir jemand sagen, wo oben genanntes gesetzlich geregelt ist?
    Weiterhin: Auf welcher gesetzlichen Grundlage (Verordnung/ Din ?) die Erfordernis der Wartung von Brand-/Rauchschutztüren in nicht gewerblichen Bereich basiert.

    #2
    Beitrag existiert doppelt, Antworten bitte hier: https://forum.feuertrutz.de/forum/al...ch-wohnanlagen

    Viele Grüße, Forums-Admin

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