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Ausgabepflicht Brandschutzordnung Teil B

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    Ausgabepflicht Brandschutzordnung Teil B

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Brandschutzordnung Teil B.

    Hierzu habe ich zwar bereits die DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12 gelesen, werde aber nicht ganz schlau draus.

    Ist gesetzlich verankert, dass die Brandschutzordnung Teil B jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden muss oder
    handelt es sich hierbei nur um eine Empfehlung?

    Oder müssen die Mitarbeiter nur jährlich bzgl. BSO Teil B unterwiesen werden und wenn ja in welchem Umfang?

    Danke für eure Antworten

    Gruß
    Markus

    #2
    Die DIN 14096-2014 schreibt in Abschnitt 7, dass "in Form von Merkblättern, Broschüren, in elektronischer Form usw. zur Verfügung gestellt werden" kann.

    Eine Aushändigung gegen Unterschrift im Rahmen einer Schulung ist zwar sicher richtig, wenn man die Dokumentation sauber halten will; jedoch fragwürdig, wenn man den Umgang mit immer knapper werdenden Ressourcen bedenkt.
    Meine Wahl fällt zuerst auf die digitale Bereitstellung, was aber z.B. als externer Brandschutzbeauftragter nur schwer zu realisieren ist.

    Grüße aus dem Allgäu

    Bernhard

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      #3
      Danke für die Antwort Bernhard!

      Gruß
      Markus

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