Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Brandschutzordnung Teil B.
Hierzu habe ich zwar bereits die DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12 gelesen, werde aber nicht ganz schlau draus.
Ist gesetzlich verankert, dass die Brandschutzordnung Teil B jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden muss oder
handelt es sich hierbei nur um eine Empfehlung?
Oder müssen die Mitarbeiter nur jährlich bzgl. BSO Teil B unterwiesen werden und wenn ja in welchem Umfang?
Danke für eure Antworten
Gruß
Markus
ich hätte eine Frage bezüglich der Brandschutzordnung Teil B.
Hierzu habe ich zwar bereits die DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12 gelesen, werde aber nicht ganz schlau draus.
Ist gesetzlich verankert, dass die Brandschutzordnung Teil B jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden muss oder
handelt es sich hierbei nur um eine Empfehlung?
Oder müssen die Mitarbeiter nur jährlich bzgl. BSO Teil B unterwiesen werden und wenn ja in welchem Umfang?
Danke für eure Antworten
Gruß
Markus
Kommentar