Sicherheitsstromversorgung, Bemessungsdauer der Stromquelle
#1
Hallo,
die DIN VDE 0100-560 Anhang B (informativ) benennt die Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle für verschiedene Sicherheitseinrichtungen.
U. a.
12 Stunden für Anlagen zur Löschwasserversorgung,
3 Stunden für Aufzüge mit Brandfallsteuerung

In der Überschrift zum Anhang B steht ausdrücklich "informativ".

In welchem Regelwerk werden die o. g. Bemessungsdauern als verbindliche Anforderung benannt?

VG
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