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  NTR in Beherbergungsstätten
Geschrieben von: PeHa - 17.03.2026, 09:15 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Keine Antworten

Hallo in die Runde, 

ich habe eine allgemeine Frage bzgl. den brandschutztechnischen Anforderungen an die Wände des NTR in Beherbergungsstätten: 

in der Muster- Beherbergungsstättenverordnung gibt es keinen Paragraphen zum NTR, es gelten also die Anforderungen aus den jeweiligen LBO's (im betreffenden Bundesland gibt es keine "eigene" Beherbergungsstättenverordnun- das nebensächlich nebenbei). Wir befinden uns in der GK 4 und in den meisten LBO's gilt dort die Anforderung hochfeuerhemmend. 

Nun müssen aber tragende Wände, Stützen und Decken gem. §4 Ab. 1 S.1 MBeVO  (abgesehen von ein paar kleineren Erleichterungen, die wir jetztmal nicht berücksichtigen wollen) feuerbeständig ausgeführt werden. 

Sprich: das gesamte Gebäude hat eher ein "fb"- Schutzniveau, der NTR genügt aber "hfh"...das passt irgendwie nicht ganz zusammen. 

Ist jemandem dieser Widerspruch auch schon aufgefallen, oder ist es gar keiner und mir fehlt nur die Logik dahinter...?!?

Danke für eure Antworten.

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  Fahrbarer Feuerlöscher
Geschrieben von: Matthias TTS - 26.01.2026, 02:40 PM - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Hallo,

ich habe einen Kunden der einige P 50 in Bestand hat. Wie wird der P 50 in der Berechnung des Grundschutzes bewertet. In der ASR 2.2 werde nur tragbare beschrieben? Kann mir jemand helfen worauf ich mich berufen kann.

Danke Vorab

Matthias

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  Hausanschlussraum
Geschrieben von: - 23.06.2025, 11:28 AM - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Hallo zusammen,

mal eine Frage zum Hausanschlussraum/ Technikraum im Mehrfamilienhaus.

Sobald mehr als 5 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus angeschlossen werden, muss man ja meines Wissens einen eigenen Hausanschlussraum (HAR) vorsehen, es genügt keine Hausanschlusswand mehr. Dieser HAR fällt dann in den Geltungsbereich der DIN 18012 (?), die ich leider nicht besitze. Diese fordert wohl aber feuerhemmende Wände, unabhängig der Gebäudeklasse, kann das jemand bestätigen?
Was ist für die Tür gefordert, meist befindet sich der HAR ja im UG, wobei das UG wiederum meist keine Aufenthaltsräume hat, sprich der Technikraum ist an einen nicht notwendigen Flur angeschlossen.

Und: handelt es sich dann also um eine bauaufsichtliche Anforderung, sprich, gehört die Anforderung der Wände des HAR dann in die Pläne zum Brandschutznachweis?

Und um mal noch auf die EltBauVO (BaWü) abzuzielen: wann hat man denn Nennspannungen von 1kV bei Schaltanlagen?

Danke für eure Antworten

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  Mindestabstand zwischen RWA und PV-Modulen auf Schrägdächern
Geschrieben von: - 13.05.2025, 01:02 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

Aktuell habe ich ein Projekt in Berlin zugeschoben bekommen, in welchem ein Schrägdach erneuert wird und in diesem Zuge RWA-Öffnungen sowie eine PV-Anlage sich die Dachfläche teilen werden. Ich finde lediglich Mindestabstände zwischen RWA und PV-Anlagen auf Flachdächer, aber keine Abstände für Schrägdächer.
Die PV-Module sind nur unterhalb bzw. Horizontal zu den RWA-Anlagen angeordnet. Oberhalb der Öffnungen sollen keine Module angeordnet werden.

Dementsprechend mein Frage ob es ein Regelwerk/ Richtline o.ä. gibt an welchen man sich orientieren kann. Aktuell ist in der Planung der Abständen von Flachdächern angedacht.

VG

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  Brandwarnanlage in Verbrauchermarkt
Geschrieben von: ArTun - 30.04.2025, 10:25 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Keine Antworten

Hallo.

Gemäß der Baugenehmigung für einen Verbrauchermarkt muss die geplante Brandwarnanlage als automatische Alarmierungseinrichtung gemäß VVTB Anhang 14 hergestellt werden.

VVTB Anhang 14, Punkt 2 schreibt vor:
Aufgaben von Brandmeldeanlagen können nicht von Brandwarnanlagen übernommen werden.

Brandwarnanlagen können nach VVTB keine Alarmierungsanlagen sein.

Was genau fordert hier das Bauamt? Wie kann die Brandwarnanlage als automatische Alarmierungseinrichtung genutzt werden?

Bereits im Vorfeld danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung.

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  Sicherheitsstromversorgung, Bemessungsdauer der Stromquelle
Geschrieben von: - 26.04.2025, 09:05 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Keine Antworten

Hallo,
die DIN VDE 0100-560 Anhang B (informativ) benennt die Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle für verschiedene Sicherheitseinrichtungen.
U. a.
12 Stunden für Anlagen zur Löschwasserversorgung,
3 Stunden für Aufzüge mit Brandfallsteuerung

In der Überschrift zum Anhang B steht ausdrücklich "informativ".

In welchem Regelwerk werden die o. g. Bemessungsdauern als verbindliche Anforderung benannt?

VG

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  "Äußere" Brandwand im Dachraum
Geschrieben von: - 03.04.2025, 09:04 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (2)

Hallo zusammen,

hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht, wie eine "äußere" Brandwand, also zB. ein Außenwand- Giebeldreieck im Dachraum eines Gebäudes, mal angenommen GK4 mit Satteldach, im Brandfall des betreffenden Gebäudes in diesem Dachraum statisch gehalten wird?

Die Bauteile, die ein brandschutztechnisch notwendiges Bauteil aussteifen, müssen ja immer dieselbe brandschutztechnische Qualität haben, wie das brandschutztechnisch notwendiges Bauteil selber, folglich wird diese beschriebene äußere Brandwand ja i.d.R. ja von der Dachtafel gehalten, also hat das Dach dann ebenfalls die Anforderung "hochfeuerhemmend" (GK4) von unten.

Sehe ich das so richtig oder hat jmd noch Anregungen dazu?

Danke und Grüße

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  Fluchtwege in Technikräumen
Geschrieben von: - 04.03.2025, 02:34 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Im Normalfall muss ein Raum nur einen Fluchtweg aufweisen. Gibt es spezielle Vorschriften , die für Technikräume einen zweiten Fluchtweg fordern? Aus der Arbeitsstätten Verordnung lässt sich natürlich alles rauslesen.

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  FM-Global Blocklager
Geschrieben von: - 02.02.2025, 05:32 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Hallo ein Kunde hat ein Blocklager. Dieses wurde vom TÜV bemängelt. Wo finde ich Unterlagen wie groß das Blocklager sein darf?

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  Nutzungsänderung Rwa-zentrale
Geschrieben von: - 23.01.2025, 11:15 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (3)

Hallo, im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes wurde ich u.a. verpflichtet einfache Maßnahmen zur Entrauchung der Treppenräume umzusetzen. Diese umfassen in dem Treppenraum ein Dachfenster mit Steuerung inkl. zwei Lüftertaster zum manuellen Öffnen und Schließen, sowie zwei vernetzte Brandmelder. Das Objekt fällt in die GK3.
Damit die Mieter nicht das Fenster willkürlich bedienen und es dann auch bei Niederschlag offen stehen lassen, möchte ich gerne anstatt der 2 Lüftertaster RWA Bedientaster einsetzen und das ganze über eine RWA ZENTRALE o.ä. steuern. Ich möchte jedoch keine RWA in Betrieb nehmen. Daher meine Frage und das klingt jetzt vielleicht komisch: Kann man einzelne Komponenten einer RWA miteinander verschalten, ohne das man hier Gefahr läuft unter die Vorschriften einer RWA zu fallen. Oder anders gefragt,wäre es möglich, eine RWA lediglich zur Umsetzung geringer Brandschutzanforderungen zu installieren, ohne diese als RWA (abnahme, wartung etc.) zu betreiben?

Verständnisfragen gerne. Vielen Dank!

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