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| Einbaukriterien NRWG |
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Geschrieben von: - 10.12.2024, 10:39 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Hallo in die Runde,
bezüglich eines größeren Hallenneubaus müssen zahlreiche Rückkühler - ähnlich Klima-Multisplitt Außeneinheiten - oben auf's Dach gestellt werden. Diese kommen den NRWG-Lichtkuppeln meiner Meinung nach viel zu nah. An einigen Stellen liegt der Abstand zwischen dem Gerät (400 x 1100mm x 1450mm Höhe) im Lichten bis zur Dachöffnung bei < 3,0m.
In der DIN 18232-2 ist lediglich ein Abstand der Lichtkuppeln untereinander von > 4,0m sowie zum Dachrand von min. 5,0m vorgegeben.
Gibt es sonst noch irgendeine Regelung die hierzu Aussagen trifft (VDI, VDS.... )?? Auch bei den Herstellern konnte ich dazu leider nichts finden.
Hier bei FeuerTrutz gibt es auch nur die Abhandlungen zu den PV Anlagen und den daraus resultierenden möglichen Beeinflussungen der NRWG.
Für Eure Unterstützung danke ich im Voraus!
Gruß,
Christian
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| Tür in Krankenhausflur einbauen |
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Geschrieben von: holpie - 05.12.2024, 01:50 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ist es zulässig in einem Krankenhaus-Stationsflur (mit Patientenzimmern) eine Tür zur Abtrennung einzubauen? Der Flur geht zur einen Seite ins Treppenhaus und zur anderen Seite zum Rettungsbalkon. Die Tür hätte eine Öffnung von 1,25 m Breite. Der Flucht- und Rettungsweg (Stationsflur) würde somit an dieser Stelle stark eingeengt.
Gruß
Holger
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| Brandschutztüren in Brandwänden und Abstände |
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Geschrieben von: - 17.11.2024, 09:22 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (2)
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Hallo,
ich habe einen Kunden der sich in eine Lagerhalle eingemietet hat.
Die zwei Units werden durch eine Brandwand getrennt, in der Brandwand sind zwei Brandschutztore die aber außer Betrieb sind.
Der Vermieter meinte die Tore unterliegen keiner Prüfung das sie weil nicht genutzt als Wand zählen.
ist das richtig?
gibt es eine Vorschrift wie groß der Abstand vom Logistikgut zur Brandwand sein muss?
Danke im Vorraus
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| Ansaugrauchmelder virtuelle Brandabschnitte |
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Geschrieben von: - 14.11.2024, 11:47 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
wir haben als Planer die Frage bekommen, ob ein Ansaugrohr mit Ansaugöffnungen einem anderen virtuellen Brandabschnitt mit überwachen darf?
Das Projekt ist eine Lagerhalle mit 11m Deckenhöhe und einer gesamt Fläche von ca. 10.000m².
Die Fläche wurde in 8 virtuelle Brandabschnitte unterteilt und die Auswerteeinheiten wurden in die Abschnitte platziert.
Dennoch sollen einige Rohre einen anderen virtuellen Brandabschnitt überwachen.
Ist das erlaubt oder welche Vorschriften würden es verbieten?
Vielen Dank
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| Garagenpark - Kleingarage / Mittelgarage? Einzelne Nutzungseinheiten / Gebäudeklasse? |
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Geschrieben von: concelebration - 08.10.2024, 02:09 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (3)
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Hallo,
ein Bauherr hat in Baden-Württemberg einen Garagenpark genehmigen lassen (vereinfachtes Verfahren) und bereits errichtet.
Laut Genehmigung werden die Garagen in die GK 3 eingestuft.
In den Genehmigungsplänen sind vom Planer feuerhemmende Trennwände (immer 3 Garagen, dann Trennwand) eingetragen, um eine gemeinsame Fläche von 100 qm nicht zu überschreiten (Kriterium Kleingarage).
Es handelt sich um zwei gespiegelte Reihen mit je 12 Garagen, mit einer 10 m breiten Fahrspur (ohne Dach) dazwischen. Errichtet in Holzständerbauweise, alle in sich abgeschlossen, mit eigenem Tor und keiner Verbindung zum Nachbarn.
Eine Reihe hat weniger als 400 m² Gesamtfläche.
Nun stellt sich eher zufällig raus, dass die Wände weder raumabschließend noch im Hinblick auf die Tragfähigkeit feuerhemmend ausgeführt sind (kein DIN-Aufbau, u.a. Dämmung fehlt, Achsabstand zu groß). Es soll Legalität hergestellt werden...
Für mich stellt sich nun zuerst die Frage, wie das Ganze einzustufen ist.
Eigenständige Gebäude sind die einzelnen Garagen nicht.
Sind die einzelnen Garagen aber als Nutzungseinheiten zu werten?
(Im Mietvertrag werden sie explizit als Garagen ausgewiesen, Lagerung, Werkstatt, o. Ä. ist untersagt. Also gibt es keine Aufenthaltsräume.)
Wenn ja, stimmt die GK 3, wenn nein, wären es doch eher zwei Gebäude der GK 1?
Sind Trennwände zwischen den Kleingaragen erforderlich oder dürfen diese beliebig aneinander gereiht werden? (max. 40 m ohne Brandwand)
Bleibt es bei der GK 3 bedeutet das ja für den Bauherrn, dass er jede Wand aufmachen muss und Ständer und Dämmung ergänzen muss...
Freue mich auf Antworten!
Grüße
Conni
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| GK5: Brandwand und Wände des NTR in Holzbauweise |
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Geschrieben von: - 13.09.2024, 12:56 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
ich habe eine Fachfrage für die Holzwürmer unter uns, es geht um den Wunsch der Errichtung von Brandwänden und Wänden des NTR in GK 5 in (gekapselter) Massivholzbauweise (bei einer Aufstockung).
Die aktuelle HolzBauRL fordert ja im Abschnitt 5.3 für diese Wände eindeutig nichtbrennbare Baustoffe. Es muss also eine Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Und mir ist auch bewusst, dass es sehr darauf ankommt, wie belesen diese Behörde/Sachbearbeiter/Brandschutzdienststelle im Thema Holzbau/GK5 ist...
Um aber passend (schutzzielorientiert) argumentieren können, suche ich nach den Gründen, wieso genau eigtl. diese Forderung der nichtbrennbaren Baustoffe so explizit in die HolzBauRL 2022 aufgenommen wurde. Weiß zufällig jmd. von welcher Seite und mit welchen Argumenten da gekontert wurde, denn ich schätze, von der Holz- Lobby wurde sicher versucht, diese auch in Holz bauen zu können (was ja auch Sinn macht, wenn eine ganze Aufstockung in Holz gemacht wird und "technisch" gibt es ja auch Massivholzwände, die F90-B+M können).
Und zweite Frage: hat schon jmd. bei einem Projekt solche Wände umgesetzt? Mit welchen Kompensationen oder was waren die Argumente? Meine Idee wäre, einen geprüften Wandaufbau (Brettsperrholz) für F90-B+M als Grundlage zu nehmen und diesen beidseitig darüber hinaus mit je 2x18mm GF zu beplanken. Außerdem haben alle an den NTR angeschlossenen NE eine BGF≤ 200m², was die Löscharbeiten zudem erleichtert.
Ich bin dankbar über jede Rückmeldung,
Grüße
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| Aufschaltung der Brandmeldeanlage/Hausalarmanlage in Hotels |
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Geschrieben von: - 05.09.2024, 06:37 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Hotels und die Aufschaltung der Brandmeldeanlage/Hausalarmanlage zur Feuerwehr.
Laut der Beherbergungsstättenverordnung wird unter § 9 Alarmierungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerung von Aufzügen wird klar beschrieben, was ab 60 Betten gefordert wird. Das Hotel wo sich mir die Frage stellt, hat sogar 300 Betten.
Woher würde die Forderung kommen, dass die Brandmeldeanlage zur Feuerwehr aufgeschaltet werden muss?
Bestimmt das überhaupt eine Norm oder beschließt, die Notwendigkeit der Aufschaltung, der Brandschutznachweisersteller oder die Baubehörde?
Komme aus dem Bundesland "Bayern"
Danke schon mal für die Rückmeldung.
Mit freundliche Grüßen
F.P.
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| Lagerung von Restmüll/Biotonnen im Keller |
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Geschrieben von: - 29.08.2024, 09:38 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Ich wohne in einem älteren Wohnhaus mit 5 Wohnungen.
Nun sollten wir lt. Vermieter unsere Restmülltonnen in den Keller stellen - aktuell stehen sie im Hof und stören niemanden.
Der Keller ist komplett offen, keine abgeschlossenen Räume, keine Brandwände, Brandschutztüren u. dgl.
Es befindet sich auch die Hauptgasleitung, Gaszähler, Gastherme, Stromzähler usw. - im offenen Keller.
Restmülltonnen gelten als leicht entflammbar, sei es durch Verpuffung, Zigarettenkippen usw.
Weiß jemand, ob dies vom Brandschutz her, erlaubt ist?
Auch die Tür vom Treppenhaus in den Keller ist nur aus Holz, keine T-30 Brandschütztür.
Das kann m.E. nicht erlaubt sein - nur ca. 3m von einer Gasleitung steht schon eine Tonne, von einem Mieter, die anderen weigern sich,
die Tonne in den Keller zu schleppen. Ist eine 120l Tonne, etwa mit 30-40kg Restmüll.
Wäre schön, wenn dazu jemand Verordnungen usw. kennen würde, die ich dann gesammelt dem Vermieter vorlegen könnte.
Vielen Dank
Lungeo
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| Türen in Fluchtwegen. |
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Geschrieben von: - 08.08.2024, 10:24 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (7)
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Hallo,
ich Kunde hat ein Wohn- und Geschäftsgebäude.
Im EG befinden sich zwei Ladengeschäfte - ein Blumenladen ca. 200m2 und eine Praxis für Ergotherapie ca. 200m2 (hier war früher eine Bank).
Wegen Energetischer Sanierung sollen Fenster und Türen ausgetauscht werden.
Die Zugangstüre öffnet nach Innen und eine zweite Zugangstüre öffnet ebenfalls nach Innen. Denke lag an der Bank das diese Türen nach Innen öffneten.
Im Zuge der Renovierung müssten beide Türen entsprechend der ASR und Bauordnung umgebaut werden das diese in Fluchtrichtung öffnen. Ist das richtig so oder können die Türen erhalten bleiben?
Zusätzlich habe ich den besonderen Fall das sich das Gebäude am Hang befindet und der zweite Fluchtweg in den Keller verweist, ist das zulässig?
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