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  Brandschutzvorschriften an einem Mehrfamilienhaus Bj1964
Geschrieben von: - 29.03.2024, 03:06 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Guten Tag , liebe Forum Teilnehmer. Ich hoffe ich bin nun in dem Forum gelandet, wo meine Frage richtig platziert ist.

Seit längerer Zeit sorge ich mich um die Fassadendämmung eines Mehrfamilienhaus. Die Dämmung besteht aus Styrophor, da bei windigem Wetter die Styrophorkügelchen umherwirbeln und auch einige auf dem Speicher verstreut sind. (wohl durch Bau von Vogelnester )

Wann die Dämmung angebracht wurde, kann keiner so recht mehr sagen. Den umgebenen Baumaterialien zu urteilen, dürften die Terrassenfliesen aus den 80iger Jahren stammen.
Vielleicht auch aus den 90igern und man hat nur aus preislichen Gründen ältere Terrassenfliesen verbaut, da die Sockelleisten auf der Dämmung angebracht sind.

Nun zu meinen Fragen:

1.) Ist es gesetzlich verpflichtend diese Dämmung zu erneuern?
Denn offensichtlich ist die Dämmung ja zu einem Zeitpunkt angebracht worden, wo die Verwendung von Styropor Standard war und erlaubt war.

2.) Kann das Bauamt mir Vorschriften machen?

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  Wandsticker in OP-Vorraum
Geschrieben von: holpie - 19.03.2024, 10:19 AM - Forum: Allgemeines - Antworten (2)

Hallo,
folgende Frage:
Ist es zulässig in einem OP-Vorraum (Patientenwarteplatz) die Wände mit PVC-Wandtatoos/Wandsticker (Größe 60x100) zu bekleben oder gibt es dabei Brandschutzprobleme?

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  VStättVO BW - Raum < 200 m², Sitzplätze an Tischen, trotzdem Versammlungsstätte?
Geschrieben von: concelebration - 13.03.2024, 12:42 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (8)

Hallo!
In einem Industrie-Neubau (BaWü, GK 3, A < 1.600 m², 2 oberirdische Geschosse, Tragwerk fb, Anwendung IndBauRL) , soll im 1. OG ein Pausenraum mit rund 150 m² angeordnet werden.
Er wird mit Tischen und Stühlen möbliert, 66 Sitzplätze sind eingezeichnet, und eine Teeküche (Herd, Abzug, Mikro, Spülmaschine) erhalten.
Die Firma beschäftigt weniger als 200 Personen an diesem Standort.
Konnte den Vorentwurf zusammen mit dem Architekt mit der Genehmigungsbehörde und der Brandschutzdienststelle vor Einreichung eines Bauantrags vorstellen und besprechen.

Die Behörde fordert die Anwendung der VStättVO für den Pausenraum.
Ich kann es nicht nachvollziehen:
Der Raum ist kleiner als 200 m², ich möbliere explizit an Tischen, also 1 Pers. / m², also weniger als 200 Personen, also keine Anwendung der Verordnung.
Gerne hat mein Raum zwei Ausgänge, aus dem 1. OG habe ich ohnehin 2 bauliche RW und die lichten Breiten sind auch ausreichend,
aber warum muss ich die VStättVO anwenden??

Freue mich auf Rückmeldungen!
Grüße
Conni

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  Schachtwände
Geschrieben von: - 13.03.2024, 11:40 AM - Forum: Allgemeines - Antworten (2)

Dürfen Schachtwände auch mit Holz ausgeführt werden, wenn diese beplankt wurden?
Welche Möglichkeiten aus Holz gibt es als Ersatz für eine beispielsweise Schachtwand von Knauf.

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  Sind Wandhydranten/Steigleitungen eine Pflicht in bayerischen Schulen
Geschrieben von: - 17.01.2024, 04:28 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (4)

[SIZE=14px]Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zu Wandhydranten-Anlagen in Schulen (Bundesland Bayern).
Hintergrund der Frage ist die Nachrüstung von einer Trennstation aufgrund der Trinkwasserverordnung.


Aufgrund des Alters der Schule, kann ich aus dem „Baubescheid“ entnehmen, dass damals zur schnellen Selbsthilfe
und zur Unterstützung der Löscharbeiten der Feuerwehr, Wandhydranten Typ F gefordert waren.
Aus welcher Verordnung sich dies ergibt, steht leider nicht im Bescheid.


Daher meine Frage:
In welcher Verordnung steht, dass ich die Wandhydranten-Anlage in bayerischen Schulen, zwingend weiter Betreiben muss?
Laut Landesfeuerwehrverband Fachbereich 4, gibt es eine Aussage zur Nutzung von Wandhydranten in Städten die keine
Berufsfeuerwehr haben (bei dem Text handelt es sich nur um einen Teilausschnitt der Stellungnahme vom LFV Fachbereich 4).


Bei der Frage, “Wer den Wandhydranten im Erstangriff einsetzt“, ergab sich zumindest in Oberbayern folgendes Bild:
Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren wird der Wandhydrant i.d.R. nicht verwendet, da die Lage der Wandhydranten
in den Gebäuden so gut wie nie bekannt ist und nach den Einsatzgrundsätzen für Atemschutzgeräteträger ein verrauchter/betroffener
Bereich nur mit „Wasser am Strahlrohr“ betreten werden soll. Da sich die Standorte der Wandhydranten i.d.R. in den Fluren
befinden und diese bei einem Brand in einem Zimmer/Büro/Raum i.d.R. verraucht sind, schließt sich hier die Verwendung für
die Feuerwehr schon aus einsatztaktischen Gründen von selbst aus.


Einsatztaktisch hat also eine Nachrüstung der Trennstation keinen Vorteil für die örtliche Feuerwehr. Schlimmstenfalls kommt
man sogar als Feuerwehrdienstleistender in Erklärungsnot, wenn man dann wirklich einen Brand in der Schule hat
und dann wurde nicht einmal die mit hohen Kosten umgerüstete Wandhydranten-Anlage verwendet!


Daher stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man die Wandhydraten-Anlage in eine trockene Steigleitung umrüstet?
Klar muss man sich hier auch bewusst sein, dass das ganze auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (z.B. neuer Brandschutznachweis,
Überarbeitung der Feuerwehrpläne, Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne, mehr Feuerlöscher, …).


Was die am Ende wirtschaftlichste Lösung dabei ist und ob die örtliche Feuerwehr dem zustimmt, ist erst einmal zweitrangig,
mir geht es in erster Linie nur einmal darum, ob rechtlich überhaupt die Möglichkeit besteht, dass man in bayerischen Schulen
die Wandhydranten-Anlage auf eine trockene Steigleitung mit Einspeisung über die Feuerwehr umrüsten darf.


Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für die informativen Rückmeldungen.

Mit freundlichen Grüßen:
F.P.[/SIZE]

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  Prüfpflicht von Sicherheitsbeleuchtung (Einzelbatterieleuchten)
Geschrieben von: - 05.12.2023, 04:23 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (5)

Hallo liebe Brandschutzfachleute,

ich habe eine Frage zur Überprüfung von Einzelbatterieleuchten.

Einzelbatterieleuchten unterliegen unterschiedlichen Wartungszyklen.
z.B.
- Wöchentliche und monatliche Umschaltung auf Batteriebetrieb und Kontrolle der Notleuchten und Rettungszeichenleuchten auf Funktion.
- Überprüfung der Rettungszeichen- und Notleuchten über die volle Gebrauchsdauer (1/3/8h)

Sind diese Einzelbatterieleuchten auch nach SprüfV zu Prüfen?
Im Nachweis heißt es z.B. das die Sicherheitsstromversorgung prüfpflichtig ist.
Laut Brandschutz-Atlas zählt auch eine Einzelbatterie zur Sicherheitsstromversorgung.
Somit fallen die Einzelbatterieleuchten unter die SPrüfV oder?

Wie ist das mit älteren Bestandsgebäuden die Einzelbatterieleuchten haben, aber im Baubescheid nicht klar geschrieben ist, dass
diese nach SPrüfV geprüft werden müssen?

Ist eine Prüfung nach SPrüfV immer notwendig auch wenn diese nirgends schriftlich gefordert ist?

Oder ist eine Einzelbatterieleuchte gar nicht nach SPrüfV zu prüfen?

Gibt es evtl. eine Literatur oder Artikel wo die Funktion, Planung und Wartung von Einzelbatterieleuchten klar aufgelistet ist?

Danke schon einmal für die Antworten.

Schönen Gruß
F.P.

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  Faltmantelschläche in Wandhydranten Typ F
Geschrieben von: - 28.11.2023, 02:56 PM - Forum: Bauprodukte - Antworten (4)

Hallo,

ich habe eine Frage zu bestehenden Wandhydranten in Schulen.

Bei einer Begehung ist aufgefallen, dass eine Schule noch mit Wandhydranten mit Faltmantelschläuchen ausgestattet ist.
Die Wandhydranten sind als Typ F ausgeführt und dienen sowohl der Feuerwehr als auch dem Personal vor Ort zum Löschen.

Wandhydraten nach Typ F mit Faltmantelschläuchen dürfen eigentlich nur von unterwiesenem Personal benutzt werden. Da diese
Wandhydranten für jeden zugänglich und nutzbar sind, müsste diese doch eigentlich umgerüstet werden auf formstabile Schläuche, damit keine Unfälle passieren?!
Es ist doch auch eine Gefährdung für die Kinder, sollte hier mal eins auf die Idee kommen, das Handrad zu öffnen.

Gibt es hier jemanden der schon mal so ein Problem hatte?

Schönen Gruß
F.P.

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  Kein Hausalarm in Kindertagesstätte bzw. was wäre eine Sinnvolle Lösung?
Geschrieben von: - 23.11.2023, 01:02 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (6)

Hallo zusammen,

ich hätte mal wieder eine Frage zu Alarmierungsanlagen in Kindergärten.

Mir ist bei der Feuerbeschau aufgefallen, dass in einem Kindergarten der 1992 errichtet wurde, keine Hausalarmierung (Bestehend aus Druckknopfmelder und Rauchmelder) hat.
Laut damaligen Baubescheid, war dies auch bei der Errichtung keine Anforderung und kann daher auch nicht nachträglich angefordert werden.

Bei einem Neubau muss eine Alarmierung haben, aber wie ist das im Bestand eines älteren Kindergartens?
Kann ich hier aufgrund der Feuerbeschau etwas nachfordern?

Mein Vorschlag wäre z.B. dass wenigstens eine Überwachung mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 erfolgt.
Das wäre doch nur von Vorteil, wenn das Personal frühzeitig gewarnt wird, um das Gebäude frühzeitig und schnell verlassen zu können.
Mir ist klar, dass diese nur im privaten Bereich zulässig sind, da es aber laut Baubescheid keine klare Anforderung gibt, könnte ich doch
wenigsten die nach DIN 14676 verwenden oder?

Hat hier jemand eventuell eine Information für mich, wie ich diesen Sachstand heilen könnte.
Ich komme aus dem Bundesland Bayern.

Recht herzlichen Dank!

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  Aktualisierung von Feuerwehrplänen (DIN 14095) / Feuerwehrlaufkarten.
Geschrieben von: - 17.11.2023, 07:26 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

Guten Tag!

Erfahrungsgemäß geraten die Planlagen für die Feuerwehr nicht selten aus dem Fokus der wiederkehrenden sachkundigen Pürfung. Meine Frage bezieht sich auf die Notwendigkeit, den vorhandenen Zeitstempel der letzten sachkundigen Prüfung auf allen Blättern zu aktualisiern. Auch, wenn sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Aus Sicht der ortsunkundigen Einsatzkraft wäre dieser Hinweis eine verlässliche Aussage dazu, das die abgebildeten baulichen und technischen Darstellungen dem aktuellen Stand entspreche (die Frage würde sich auch auf die Feuerwehrlaufkarten beziehen).
Über eine Antwort würde ich mich freuen, die möglicherweise die Hinweise in den DIN-Normen sowie ggf. zu sonstigen Vorschriften und das Bauauordnungsrecht aufgreift.

Herzlichen Dank!!!!

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  RWA Anlage mit grauen Gehäuse
Geschrieben von: - 15.11.2023, 07:00 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (4)

Hallo zusammen,
ich habe in einem Gebäude eine RWA Anlage. Diese wurde vor kurzem nach SPrüfV geprüft. Es wurden keine Mängel festgestellt. Lediglich wurde nur darauf hingewiesen, dass das Gehäuse der Auslösetaster "grau" ist und nicht wie die DIN 18232 vorschreibt in "orange".

In dem Gebäude ist auch eine Hausalarmierung mit "blauen" Druckknopfmelden.

Könnte ich das Problem, mit der Gehäusefarbe der RWA Anlage, mit einer Gefährdungsbeurteilung lösen? Die Verwechslung zwischen Hausalarm und RWA Anlage ist eigentlich auszuschließen da blau und grau gut zu unterscheiden sind. Ich würde die Information zu den Gehäuse auch in die Brandschutzordnung mit aufnehmen, damit es ein Teil der jährlichen Unterweisung ist.

Wäre das so wie oben beschrieben machbar oder müssen die Gehäuse umgebaut werden?

Danke schon einmal für die Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
F.P.

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