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| Feuerwehrstellplatz für Einsatz Drehleiter GK5 zwingend notwendig? |
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Geschrieben von: Wasserturm - 28.03.2023, 10:56 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo, ich bin in der Planungsphase für die Beantragung einer Umnutzung eines denkmalgeschützten Wasserturmes.
Im Stahlbehälter ist der Umbau zu einer Ferienwohnung geplant, in den drei Etagen darunter eine Gastronomie.
Eine Innentreppe aus Beton ist vorhanden, diese erfüllt jedoch von Breite und Steigung nicht die Anforderungen an einen ersten Rettungsweg.
Geplant ist, eine Seite mit Einbau einer Glasfront über die gesamte Gebäudehöhe zu öffnen, Türelemente einzubauen, über die dann durch eine vorgesetzte Stahlkonstruktion aus Balkonen und eine angeschlossene Rettungstreppe der Fluchtweg hergestellt werden soll.
Ist in jedem Fall aufgrund von GK5 ein Feuerwehrstellplatz für Drehleitereinsatz notwendig oder kann man durch bauseitigen Brandschutz/ Rettungswege von diesem Zwang befreit werden?
Vielen Dank, Sebastian
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| Frage zur Wartung reine Rauchschutztüren |
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Geschrieben von: David Pfeifer - 27.02.2023, 04:19 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (2)
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Guten Tag,
Ich befinde mich seit fast 1 Jahr im Bereich Vorbeugenden Brandschutz und man lernt jeden Tag was neues!
Ich habe eine Frage wo ich gerade nicht weiter komme wegen Unwissenheit!
In einem Objekt wo ich Brandschutz Türen (T-30-2) die Wartung durchführe, ist mir aufgefallen das in Fluchtwegs Bereichen reine Rauchschutztüren sich befinden (Türen = Flucht ins Treppenhaus)!
Meine Frage ist:
Sind diese Rauchschutztüren auch Wartungspflichtig oder zählt dies wirklich nur bei reinen Brandschutztüren mit Rauchschutz?
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| Betriebskantine |
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Geschrieben von: noplan - 26.01.2023, 09:38 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Hallo,
nehmen wir an, ein Unternehmen plant eine Betriebskantine von etwa 2000m². Es sind keine Veranstaltungen im eigentlichen Sinne vorgesehen, allenfalls die "Weihnachtsfeier".
Handelt es sich hier wirklich um eine Versammlungsstätte?
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| Teilnutzungseinheit |
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Geschrieben von: Brandsicher - 28.11.2022, 10:18 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (4)
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Der Beitrag „Der notwendige Flur-das unbekannte Wesen“ (FeuerTrutz Brandschutzmagazin für Fachplaner 5.2022 Oktober S. 24) geht auf die „Teilnutzungseinheit“ ein. Warum gibt es diese überhaupt? Die MBO stellt an die Teile größerer Nutzungseinheiten die gleichen Anforderungen, die als Kriterium eine Nutzungseinheit wie in § 2 MBO beschrieben gelten. Die Gebäudeklasse lässt sich aufgrund dieser Anforderungen nicht verändern.
Einen Nutzen würde ich nur darin sehen, wenn die verbundenen Nutzungseinheiten als eine „Mieteinheit“ gewährleisten, dass der zweiten Rettungsweg durch die verbundene Nutzungseinheit führen darf.
U. Drechsler
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| Wie kann man eine einschalige Brandwand ertüchtigen? |
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Geschrieben von: ArTun - 11.10.2022, 09:11 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Hallo,
wie kann man eine einschalige Brandwand zwischen zwei Wohnhäusern der GK 4 brandschutztechnisch ertüchtigen?
Die Brandwand ist ca. 25 cm dick und im Bestand bis unterkante Dachhaut geführt. Nach einer Nutzungsänderung des Dachgeschosses an einem der Häuser muss die Brandwand 30 cm über Dach geführt werden. Da hier aber nur einschaliger Brandwand existiert, ist die Umsetzung nicht machbar.
Eine Vorsatzschale für Ersatz der bestehenden Brandwand ist auch nicht möglich.
Welche Möglichkeiten gibt es hier, sodass die Anforderungen der NBauO erfüllt werden?
Vielen Dank
Enver Tuncel
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| Brandschutz in Lagerzelten. |
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Geschrieben von: Helmut 84 - 28.09.2022, 01:49 PM - Forum: Allgemeines
- Keine Antworten
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Als Brandschutzbeautragter habe ich ein Zelt 30X5m, das als Lager benutzt werden soll,zu betrachten
Was ist dabei zu beachten. Das Zelt wird in Hessen errichtet.
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| Geräteschuppen > 75m³ Grenzbebauung Bayern |
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Geschrieben von: Julian - 21.09.2022, 11:19 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Keine Antworten
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Servus Miteinander,
ich plane aktuell die Realisierung eines Geräteschuppens als Grenzbebauung in Bayern.
Folgende Angaben zum Projekt:
- Abmessungen 3,5m x 9,0m, davon 3,5m x 2,0m als Freisitz bzw. überdachten Holzlagerplatz
- Brutto-Rauminhalt >75m³ (nicht verfahrensfrei)
- Traufhöhe inkl. Dach und PV ca. 2,50m, Satteldach
- Nutzung als Geräteschuppen, Holzlagerplatz, PV, Unterstand Arbeitsmaschine (lt. GaStellV §18 -> somit nicht als Kleingarage anzusehen)
- Abstand zur Grenze: ca. 1,0m (-> Grenzbebauung)
- Regelungen des Bebauungsplans eingehalten
- Holzbauweise mit harter Bedachung geplant
Folgende Fragen:
- handelt es sich beim geplanten Freisitz und einen "Aufenthaltsraum" nach Begriffsbestimmung der BayBo, wenn diese Fläche zur Brutto-Rauminhalt hinzugerechnet werden muss (lt. Auskunft des LRA ist die Fläche hinzuzurechnen, wenn sie genutzt wird (Überdachung, PV usw.)).
- Ist in Bayern ein Geräteschuppen > 50m³ grundsätzlich mit Brandwand auszuführen? Gibt es Erleichterungen?
- Müsste die Brandwand (falls notwendig) 30cm über die Dachhaut geführt werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
Julian
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| Historisches Kappengewölbe auf F90 bringen |
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Geschrieben von: chinokin - 10.09.2022, 04:46 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Hallo Zusammen,
ich habe in einem alten Stallgebäude einen Abschnitt mit Kappengewölbe.
In diesem Abschnitt muss eine Feuerwiderstandsdauer von F90 erreicht werden.
Das Gewölbe ist leider nur noch von der Unterseite zugänglich, da sich darüber Wohnräume befinden und der Boden nicht geöffnet werden kann.
Ich stell mir eine Variante von Spritzbeton mit Armierung, Putz und Brandschutzfarbe vor.
Als andere Variante könnte ich mir vorstellen, anstelle von Spritzbeton eine Lage mit Ytongsteinen (Dicke 7,5-10cm) auf der Unterseite des Gewölbes zu kleben.
Gibt es Alternativen die günstiger sind oder lieg ich mit meinem Ansatz komplett daneben?
Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tips geben, bevor ich einen Bauingenieur aufsuche.
Viele Grüße,
Chinokin
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