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  Vorgaben zum Nachrüsten eines Fingerschutzes an bestehende Brandschutztüren
Geschrieben von: HelkoH - 07.02.2022, 02:00 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (2)

Hallo Zusammen,

ich würde gerne in Erfahrung bringen in wieweit das Nachrüsten eines Fingerschutzes an Brandschutztüren genehmigungspflichtig ist. Gilt die genehmigungspflicht für das Verkleben genauso wie für das Verschrauben, oder ausschließlich bei einem Eingriff in die Türkonstruktion.

Wer kann mir gegebenenfalls weiterhelfen?

Vielen Dank.

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  Brandschutz Dachnebentragwerk Industriebau
Geschrieben von: Vogel - 11.01.2022, 09:00 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe aktuell meine Facharbeit über eine Lagerhallenplanung.
Kurze Stichpunkte zur Übersicht:
- zwei Geschosse (getrennte Brandabschnitte)
- Stb.-Skelettbaukonstruktion
- MIndBauRL Stand Mai 2019
- PV-Anlage auf Dach

Zu meiner Frage:
Die Dachbinder sind aus Stb. geplant. Ich würde jedoch gern die Dachebene aus Trapezblech ausführen. Nach MIndBauRL ist die Anforderung jedoch F30 entsprechend Tabelle 2.

"6.3.1 Tragende und aussteifende Bauteile, Geschossdecken, Verschlüsse von Öffnungen in
Geschossdecken sowie das Haupttragwerk des Daches (z. B. Binder) sind mit der
Feuerwiderstandsfähigkeit und dem Brandverhalten der Baustoffe nach Tabelle 2 herzustellen."

Kann das Trapezblech als Nebentragwerk im Dach betrachtet werden und dadurch die F30-Anforderung entfallen?

MfG Vogel

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  Vorgaben / Vorlage Brandschott / -schutzkataster
Geschrieben von: Don Medo - 07.01.2022, 09:30 AM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Brandschottkataster (Erfassung aller Brandschotts):
Für den Betrieb einer Immobilie und zur regelmäßigen Kontrolle und Wartung ist die Errichterdokumentation und die Dokumentation der Änderungen an Brandschotts zu dokumentieren.
Gibt es dazu eine Vorschrift / Vorlage bzw. ein Programm für die Erstellung, Verwaltung und Aktualisierung (z.B. bei Änderungen) der Brandschotts, so dass es ggf. möglich ist, die Brandschotts mit dem gleichen Material zu "reparieren" bzw. zu ergänzen, vorzugsweise durch den Errichter.

Brandschutzkataster (Erfassung aller Brandschutzbauteile - inkl. Brandschotts):
Gibt es das auch für ein Brandschutzkataster zur Erfassung aller brandschutzrelevanter (Ein-) Bauteile?

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  Brandschutz Denkmal
Geschrieben von: Buddy151 - 16.12.2021, 08:02 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Hallo,

ich betreue für ein Projekt ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Jahre 1900. Das Gebäude steht aber nicht komplett unter Denkmalschutz, sondern nur einzelne Teile der Außenfassade sowie Innenteile (Treppe etc.). Die Information ist noch nicht ganz fix, da ich dies erst genauer abklären muss, aber ich würde erst einmal davon ausgehen. Es wird privat (eine Wohnung) und gewerblich genutzt. Die gewerbliche Nutzung entspricht einem Hotel- und Gaststättenbetrieb.
Ich habe beim Rundgang keine Rauchwarnmelder oder Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege gefunden. Lediglich eine Fluchtleiter aus dem 1. OG ist am Gebäude angebracht.
Gibt es für denkmalgeschützte Gebäude andere Regularien?

Ich tue mich mit der Bestimmung der Gebäudeklasse etwas schwer, da ich nicht weiß, ob die einzelnen Zimmer jeweils als Nutzungseinheit gewertet werden, oder ob so ein Gebäude grundsätzlich ein "sonstiges Gebäude" ist.

Wo kann ich Informationen finden um eine Planung voranzutreiben?

Vielen Dank für die Rückmeldung und Hilfe im Voraus.

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  Brandwände zwischen Gebäuden mit unterschiedlichen Höhen - Mehrfamilienhäuser GK 5
Geschrieben von: ArTun - 30.11.2021, 09:41 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (4)

Hallo Liebe Kollegen,

ich habe eine Frage bzgl. der Brandwände bei bestehenden Gebäuden.

Bei einem Mehrfamilienhaus soll das Dachgeschoss ausgebaut und dafür ein Bauantrag eingereicht werden.

Das Nachbarhaus ist um ein Geschoss höher (ca. 2,00 m höher) und hat auf unsere Seite eigene Gebäudeabschlußwand.

Gemäß NBauO müssen von Grundsatz her die Brandwand 30 cm über das Dach geführt werden. Der Gesetzgeber hat das Thema Brandwand bei Gebäuden mit unterschiedlicher Höhe nicht definiert.

Wie ist der Meinung von euch? Eine Brandwand über Dach zu führen bringt m.E. hier nicht viel.

Was muss hier gemacht werden? Reicht es, wenn die vorhandene Brandwand bis unter die Bedachung des niedrigen Gebäudes geführt wird (in dem Huas, wo Umnutzung stattfindet)?

Eckdaten:
Gebäudeklasse 5
Land Niedersachsen

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  Sprinkleranlagen - wiederkehrende Prüfung
Geschrieben von: David80 - 11.10.2021, 07:07 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Guten Tag zusammen,

mir ist unklar, wie die Prüfung (Erstinbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung ggf. Altanlagenprüfung) bei den Sprinkleranlagen geregelt ist. Wenn die Sprinkleranlage z.B. nach VdS Regeln geplant, umgesetzt und abgenommen wurde, muss die wiederkehrende Prüfung in Zukunft jede 3 Jahre immer nur nach den VdS-Vorgaben erfolgen. Falls der Versicherer oder die Baugenehmigung keine explizite Regelung zu der Prüfung vorgibt, würde nur die "klassische" Prüfung nach DIN EN reichen? Für kurze Info oder ein Link wäre ich Ihnen dankbar.

Viele Grüße
David

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  Artikel FeuerTrutz Magazin Trennwände
Geschrieben von: Silke - 01.10.2021, 08:45 AM - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit (ca. 1-2 Jahre?) gab es mal einen Artikel im Magazin über Trennwände und das Erfordernis nach Abtrennung von (besonderen) Räumen. Das Fazit, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, war "weniger ist mehr". Weiß noch jemand in welcher Ausgabe das war oder hat einen Link? Ich finde es leider nicht mehr. Danke im Voraus!

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  §54 Abs. 3 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von: HujerB - 16.09.2021, 03:33 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (2)

"(3) Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen werden von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 für die Prüfung des Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562) geändert worden ist, oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind."

Mit der Änderung der Bauordnung in NRW vom 15.09.2021 wurde - nach Rückmeldung meines Kollegen von den Braunschweiger Brandschutztagen - oben zitierter Absatz neu formuliert.
Kann mir bitte jemand sagen, wie man in NRW die Lage mit dem vorbeugenden Brandschutz handhaben will?

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anz...0142752068

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  Terrassenüberdachung
Geschrieben von: miro - 14.09.2021, 05:33 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

Guten Tag,

ich bearbeite gerade einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung in Holzbauweise für ein kleines Café in Sachsen.
Die Terrasse gibt es schon und gehört nicht zu meinem Antrag, es ist nur das Dach.
Die Fläche beträgt ca. 55m² und ist am Giebel des Gebäudes angesiedelt. In der Giebelwand sind Fenster in den oberen Etagen vorhanden.
Links, rechts und vor der Terrasse stehen keine Nachbargebäude.

Meine Frage: Gibt es an die Überdachung besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz?
Evtl. Brandüberschlag in Richtung der darüber befindlichen Fenster?

Gruß
Miro

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  Anforderungen an einen Notausstieg vs. Nutzung als Balkon
Geschrieben von: Franzl - 08.09.2021, 03:54 PM - Forum: Allgemeines - Keine Antworten

Guten Tag,

aus der Ferne ist eine Antwort nur schwer bzw. grundsätzlich möglich

  • Das Geländer scheint die baurechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Wenn Sie als Eigentümer mehr machen wollen, bleibt das Ihnen überlassen. Einen "Mangel" lässt sich dadurch nicht ableiten.
  • Da sich der Notausstieg innerhalb der Kubatur des Gebäudes befindet, wäre es bei einer Umnutzung eine Dachterrasse, für die ggf. höhere Auflagen gelten als für einen Balkon. Aus meiner Warte ist eine Nutzung als Balkon genehmigungspflichtig.
  • Was Sie auf jeden Fall einsehen sollte, ist die gültige Baugenehmigung,
Gruß
C. Lammer

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