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| Brandschutzdeckenanschluss an Bestandswände in Trockenbau |
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Geschrieben von: Michael F. - 26.08.2022, 06:15 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir hier Jemand weiterhelfen. Bislang hat meine Recherche zu keinem Ergebnis geführt.
In einem Bestandsgebäude sind bereits Trockenbauwände eingezogen. Die Holzbalkendecke soll nun hochfeuerhemmend ertüchigt werden
Wie gehe ich mit den Wandanschlüssen um. Die Brandschutzdecken werden ja dann bei jeder Trockenbauwand unterbrochen.
Die Trennwände neu zu errichten ist keine Option.
Hat mit dieser Thematik Jemand bereits Erfahrungen gehabt ?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
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| Brandschutzhelfer in anderen Gebäuden |
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Geschrieben von: Dennis S - 26.07.2022, 08:50 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (2)
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Hallo Zusammen,
Es stellt sich folgendes Szenario:
Größeres Gelände mit mehreren mehrstöckigen Gebäuden (Nutzfläche: 5.000-10.000 m^2 je Gebäude). Darunter ein reines Bürogebäude und ein reines Werkstattgebäude durch eine Brücke verbunden (auch ebenerdig erreichbar)
Brandschutzhelfer sollen den Gebäuden und jewieligen Etagen zugeteilt werden.
Normalerweise wird es so gehandhabt, dass die Personen in den Gebäuden / Etagen Brandschutzhelfer sind, in denen sie auch arbeiten.
Das Problem ist nun, dass Personen in dem reinen Bürobau ihren Büroarbeitsplatz und gleichzeitig in dem reinen Werkstattbau ihren Werkplatz haben. Also es keine durchgängige Nutzung nur eines Baus gibt. Lofistisch ist es nicht machbar, die Personen an nur ein Gebäude zu binden.
Müssen die Brandschutzhelfer im Brandfall nun vom Büro in die Werkstatt (wenn sie dafür zugeteilt sind) oder von der Werkstatt ins Büro im Brandfall?
(Die Frage kam auf ob es Brandschutzhelfern zugemutet werden darf, beim Brandereignis, das brennede Gebäude zu betreten)
Vielen Dank vorab für alle Infos!
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| Schwer entflammbare Möbel für Gemeinschaftsräume in Tagespflege? |
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Geschrieben von: Dirk - 23.07.2022, 09:32 PM - Forum: Bauprodukte
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
kaum angemeldet, habe ich auch schon eine Frage.
Wir betreiben in Berlin eine Tagespflege. Für die Gemeinschaftsräume sollen neue Tische und Stühle angeschafft werden. Nun wirft die pflegerische Leitung die Forderung nach schwer entflammbaren Möbeln in den Raum, liefert aber keine belastbaren Grundlagen für diese Anforderung.
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen und finde in der SonderbauVO nichts entsprechendes. Auch in den DGUV-Werken suchte ich erfolglos.
In notwendigen Fluren finde ich den Wunsch ja nachvollziehbar und klar, aber in Gemeinschaftsräumen?
Hatte da jemand von Euch schon ähnliches oder kann mir einen guten Tip geben?
Beste Grüße aus Berlin
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| Umbau/Aufstockung eines Bestandsgebäudes: Nachweis für Geschossdecke aus Eisenbeton |
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Geschrieben von: MM-B - 23.06.2022, 08:44 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (3)
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Guten Morgen zusammen,
ich habe einen Umbau/ Aufstockung eines Bestandsgebäudes, Baujahr 1910 in Baden-Württemberg.
Für die oberste Geschossdecke ist der Nachweis der Feuerbeständigkeit zu führen.
Die Konstruktion ist in den alten Plänen als "Eisenbeton" bezeichnet. Um jetzt nicht unzählige Prüfbohrungen zu machen bräuchte ich Unterstützung.
Weiss jemand wo ich Konstruktionen oder Standards aus dieser Zeit finde anhand derer ich entweder den Nachweis direkt herleiten kann, oder zumindest Ansätze finde wo ich wie mit dem geringsten Aufwand den Aufbau prüfe.
Für Anregungen und Hilfestellungen bin ich dankbar.
Gruss
Markus
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| Brandmeldeanlage mit Interventionsschaltung Ö |
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Geschrieben von: Virginie837633 - 17.06.2022, 12:06 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Zitat:Heisst das, das Thermomelder und Druckknopfmelder nicht in die BMA mit Interv. einbezogen werden dürfen?
Ja, so steht es da.
Zitat:Wenn ja, wieso oder wieso wurde das geändert..?
Die Interventionsschaltung soll Fehlalarme durch Täuschungsalarme reduzieren. Das Betätigen eines nichtautomatischen Melders ist dem Willen zur Alarmierung der Feuerwehr gleichzusetzen und darf daher nicht verzögert werden. Zweimeldungsabhängigkeit ist bereits eine Maßnahme gegen Falschalarme. Wärme- und Flammenmelder reagieren relativ spät; deshalb will man hier keine Verzögerung in Kauf nehmen.
Zitat: Welche Melder sind dann zB in einer Küche auszuwählen statt Thermo und was ist die Alternative zu Druckknopfmelder (nichtautomatische, also zur manuellen Betätigung)
Die Auswahl anderer Melder ist nicht angezeigt, warum auch?
Gruß
C. Lammer
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| Glasfassade mit Luftraum |
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Geschrieben von: Mike-D - 09.06.2022, 07:04 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Update:
Nach Rücksprachen an anderer Stelle gibt es mehrere Lösungsvorschläge wie Brandschutztür, Brandschutzvorhang, Trennwand aus Brandschutzglas.
Allerdings wird sich das Problem ohne einen Fachplaner VB nicht lösen lassen, wahrscheinlich wird auch eine Baugenehmigung nötig sein.
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| Bauingenieur:in/ Architekt:in für Brandschutz und Notfallmanagement (m/w/d) gesucht |
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Geschrieben von: gilamonster2000 - 06.04.2022, 11:14 AM - Forum: Aus- und Weiterbildung
- Keine Antworten
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Ludwig-Maximilians-Universität München - Universitätsverwaltung - Stabsstelle Arbeitssicherheit und Nachhaltigkeit
Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgaben - Sie nehmen in Zusammenarbeit mit der Branddirektion München behördliche Feuerbeschauen vor, leiten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ein und verfolgen deren Umsetzung. Zudem führen Sie auch interne Brandschutzbegehungen durch und setzen sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Vorgaben ein.
- Sie erstellen und pflegen gebäudespezifische Brandschutzordnungen und beraten bei Neu- und Umbauten.
- Sie begleiten die Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehreinsatz-, Flucht- und Rettungsplänen sowie Evakuierungskonzepten. Zudem planen und leiten Sie entsprechende Übungen.
- Sie organisieren und führen Mitarbeiterschulungen durch und informieren zum organisatorischen Brandschutz bei Veranstaltungen.
Anforderungen- Sie haben Ihr Hochschulstudium – idealerweise der Architektur oder des Bauingenieurwesens (Hochbau) – abgeschlossen. Alternativ sind Sie Technikerin oder Techniker.
- Wir freuen uns über Fachkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzbeauftragte/r) und bei der Durchführung von Veranstaltungen. Sie können bei uns aber auch berufsbegleitend erworben werden.
- Sie haben ein ausgeprägtes Interesse an sicherheitstechnischen Fragestellungen.
- Sie können komplexe Sachverhalte allgemeinverständlich in Wort und Schrift vermitteln.
- Sie sind einsatz- und verantwortungsbereit.
- Sie sind kommunikationsstark und können Ihr Gegenüber überzeugen.
- Sie arbeiten lösungsorientiert, verfügen über diplomatisches Geschick und sind in der Lage, unterschiedliche Interessenslagen auszugleichen.
Unser Angebot
Freuen Sie sich auf verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben an der größten deutschen Universität. Sie arbeiten mitten in München, direkt am Englischen Garten. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot, Angebote zur Gesundheitsförderung sowie die Gelegenheit zur Teilnahme an Fachtagungen. Sie haben bei uns die Möglichkeit zu Teilzeit in verschiedenen Modellen und mobilem Arbeiten sowie flexible Arbeitszeiten. Zudem profitieren Sie von unserer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen. Die Vergütung erfolgt nach TV-L, je nach Qualifikation. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Eine Entfristung wird angestrebt. Wir fördern aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Qualifikation bevorzugt.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an [EMAIL="aun-bewerbung@verwaltung.uni-muenchen.de"]E-Mail[/EMAIL] (ein PDF, max. 5MB) bis zum 30.05.2022: AuN-Bewerbung@Verwaltung.Uni-Muenchen.DE
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne an Frau Niemeier unter [URL="tel:+498921801214"]Telefon +49 89 2180 1214[/URL].
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| Fraglicher 2. RW, GK4 Sonderbau Beherbergung Pension/Hotel |
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Geschrieben von: HenryO - 29.03.2022, 12:36 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Wozu benötigen Sie einen zweiten Rettungsweg? Richtig, wenn der eine ausfällt haben Sie noch einen zweiten, sonst könnten Sie es auch lassen. Feuerwehr will oder kann nicht helfen -> baulicher 2. Rw. Wenn, im Fall Ihrer Skizze, der Treppenraum verraucht ist, kämen Sie nur durch den verrauchten Treppenraum zum zweiten Fluchtweg? Dann funktioniert das nicht. Eine Flurumgehung des Treppenraumes wäre noch eine Möglichkeit, verkleinert aber die Zimmer; also aus zwei Zimmer mach eins?
Prinzipiell: Sachsen-Anhalt hat eine baurechtlich eingeführte Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung –BStättVO)*vom 20. Mai 2008 Änderung vom 26. Mai 2015. Damit dürfen Sie sich nicht auf das Muster beziehen, selbst wenn dort das selbe drin steht .
An den zweiten Rettungsweg gibt es keine Längenanforderungen, denn es fällt immer nur einer aus. Das ist der brandschutztechnische Kompromiss; andere Fälle werden baurechtlich nicht betrachtet.
In Ihrem Fall sicher nicht gangbar, eigenes Rettungsgerät vorhalten.
Außentreppen funktionieren an sich immer. Ob die Behörde einer Wendeltreppe zustimmt muss vor Ort entschieden werden. Ich hatte selbst Notrutschen schon genehmigt bekommen.
Rettungsweg durch einen anderen Brandabschnitt - warum nicht, wenn es der selbe Nutzer ist und die ständige Funktion gewährleistet ist.
Alle Auskünfte wie immer unbewaffnet, also ohne Gewehr. Das muss im baurechtlichen Verfahren mit Sachverständigem und Behörde abgeklärt werden. Wenn der SV von Ihnen beauftrag wurde und Sie mit ihm unzufrieden sind, können Sie ihn auch austauschen und einen anderen beauftragen.
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| Außentreppe GK1 BayBO |
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Geschrieben von: Patrick - 21.03.2022, 11:57 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (9)
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Liebe Forum, ich habe eine brandschutzrechtliche Frage zu der ich mich gerne austauschen würde.
Es geht um den Umgang mit bestehenden Fensteröffnungen bei Anbau einer Außentreppe in Gebäudeklasse 1. Falls dieses Thema bereits existiert, bitte ich um Entschuldigung, die Suchfunktion hatte mir kein Ergebnis geliefert.
Ich habe ein EFH Gebäudeklasse 1 in Bayern mit E+D. Nun stelle ich einen Bauantrag für eine Außentreppe als zweiten Eingang zum DG. (Variante mit zweiter abgeschlossener Wohneinheit im DG). Das Gebäude ist weiterhin GK1. Die Außentreppe ist eine notwendige Treppe da 1. Rettungsweg aus dem Dachgeschoss. Lt. Art. 33 BayBO ist die Außentreppe zulässig, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann.
Nun könnte ich sagen, dass lt. Brandschutzatlas 2,50m Abstand zur Fassade als sicher gelten, bzw. den Brandüberschlag verhindern würden, wenn die Wohnung im EG brennen würde. Die 2,50m Abstand sind nicht möglich. Jetzt kann ich z.B. sagen, die Außenwand ist 36,5 Ziegel verputzt, also F90, also müssen alle Fenster, die die Nutzung der Außentreppe im Brandfall gefährden, nicht öffenbar und ebenfalls F90 Brandschutzglas sein, das wäre die „sicherste“ Lösung.
Nun ist in dieser Gebäudeklasse aber kein notwendiger Treppenraum erforderlich. Nun könnte ich, auch analog zum Kommentar der BAyBO, sagen, daß die Außenwand im Bezug auf Ihre Anforderungen, identisch zu einer entsprechenden Wand eines notwendigen Treppenraums zu beurteilen ist. Demnach würden für diese Gebäudeklasse für Öffnungen und Abschlüsse keine Anforderungen bestehen. Was auch soweit richtig ist, da ich, falls die bestehende Innentreppe der 1. Rettungsweg wäre, keine Veränderungen vornehmen müsste, obwohl die Gefährdung bei Brand im EG sicher höher wäre.
Das ist sicher eine etwas formale Frage die ich als Ersteller des Nachweises bewerten muss. Mich würde in diesem Fall aber auch andere Sichtweisen interessieren. Selbstverständlich geht es um eine angemessene Gefährdungsbeurteilung, aber ich frage mich schon was in dieser Situation als angemessen zu beurteilen ist. Vielen Dank.
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| Zweiter Rettungsweg Dachspitz |
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Geschrieben von: Gerald - 15.02.2022, 04:03 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
ich recherchiere aktuell, welche Lösungen es für eine zweiten Rettungsweg für unseren Dachspitz gäbe.
Ein interessantes, aber nicht immer ganz leicht durchschaubares Thema.
Auf eigene Faust finde ich auf ein paar Fragen leider keine Antwort und hoffe daher, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann.
Der Dachspitz ist über dem zweiten OG. Höhe des Dachspitzbodens ca. 8,7m vom Erdboden aus gemessen.
Es gibt zwei Dachfenster in der Schräge und ein Fenster in der Giebelwand.
Wir leben in Baden-Württemberg.
meine Fragen:
Das Fenster in der Giebelwand wäre groß genug für einen Notausstieg, aber die Brüstungshöhe ist leider 1,7m.
Könnte man dort eine feste Aufstiegshilfe anbringen, damit das Fenster als Notausstieg gilt?
Direkt unter dem Fenster liegt ein Balkon im 2.OG ca. 6m über Boden.
Würde es für einen zweiten Rettungsweg ausreichen, wenn eine fest installierte Leiter vom Fenster zu diesem Balkon führt oder müsste diese komplett bis zum Erdboden reichen? (Reicht eine Leiter überhaupt?)
Bei den Dachschrängenfenster wäre der Abstand zur Traufe >1m horizontal.
Könnte man diesen Weg irgendwie überbrücken, mit Stufen auf dem Dach o.ä.?
Vielen Dank schon mal!
Gerald
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