23.06.2025, 11:28 AM
Hallo zusammen,
mal eine Frage zum Hausanschlussraum/ Technikraum im Mehrfamilienhaus.
Sobald mehr als 5 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus angeschlossen werden, muss man ja meines Wissens einen eigenen Hausanschlussraum (HAR) vorsehen, es genügt keine Hausanschlusswand mehr. Dieser HAR fällt dann in den Geltungsbereich der DIN 18012 (?), die ich leider nicht besitze. Diese fordert wohl aber feuerhemmende Wände, unabhängig der Gebäudeklasse, kann das jemand bestätigen?
Was ist für die Tür gefordert, meist befindet sich der HAR ja im UG, wobei das UG wiederum meist keine Aufenthaltsräume hat, sprich der Technikraum ist an einen nicht notwendigen Flur angeschlossen.
Und: handelt es sich dann also um eine bauaufsichtliche Anforderung, sprich, gehört die Anforderung der Wände des HAR dann in die Pläne zum Brandschutznachweis?
Und um mal noch auf die EltBauVO (BaWü) abzuzielen: wann hat man denn Nennspannungen von 1kV bei Schaltanlagen?
Danke für eure Antworten
mal eine Frage zum Hausanschlussraum/ Technikraum im Mehrfamilienhaus.
Sobald mehr als 5 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus angeschlossen werden, muss man ja meines Wissens einen eigenen Hausanschlussraum (HAR) vorsehen, es genügt keine Hausanschlusswand mehr. Dieser HAR fällt dann in den Geltungsbereich der DIN 18012 (?), die ich leider nicht besitze. Diese fordert wohl aber feuerhemmende Wände, unabhängig der Gebäudeklasse, kann das jemand bestätigen?
Was ist für die Tür gefordert, meist befindet sich der HAR ja im UG, wobei das UG wiederum meist keine Aufenthaltsräume hat, sprich der Technikraum ist an einen nicht notwendigen Flur angeschlossen.
Und: handelt es sich dann also um eine bauaufsichtliche Anforderung, sprich, gehört die Anforderung der Wände des HAR dann in die Pläne zum Brandschutznachweis?
Und um mal noch auf die EltBauVO (BaWü) abzuzielen: wann hat man denn Nennspannungen von 1kV bei Schaltanlagen?
Danke für eure Antworten
