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Ich hab auf der Seite einer Firma gelesen, das diese in einem Lager eine CO2 Löschanlage haben. Wie verhält es sich den mit den Mitarbeitern, die sich in dem Lager befinden? In dem Lager befindet sich dann ja kein Sauerstoff mehr. Freue mich über Aufklärung
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Löschanlagen mit (sauerstoffverdrängenden) Gasen haben für Löschbereiche, in denen sich Personen aufhalten (können) eine Verzögerungseinrichtung, so dass die Personen den Raum vor Ausströmen des Gases verlassen können. Dies ist im Übrigen bei allen Gaslöschanlagen so, weil sich ansonsten durch das Öffnen der Tür die Löschkonzentration nicht halten lässt.
Außerdem werden Gaslöschanlagen in der Regel um eine Zweimeldungsabhängigkeit angesteuert, so dass bereits mit Auslösen des ersten Melders der Räumungsalarm aktiviert werden kann.
Gruß
C. Lammer
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Richtig, dies ist nicht zwangsweise so. Dies muss ggf. organisatorisch sichergestellt werden.
Siehe hierzu VdS 2093 "Feuerlöschanlagen mit Kohlenstoffdioxid - Planung und Einbau" und DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen"
Gruß
C. Lammer
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Die Diskussion um das "richtige" Löschgas wird gerne vor den Vertrieblern der Hersteller geführt.
Richtig ist aber, dass die Atmosphäre in einem Brandraum nie der Gesundheit förderlich ist und dieser daher immer verlasen werden muss. Dies gilt auch für Räume mit Löschanlage.
Wie dies sicherzustellen ist, ist Aufgabe des betrieblichen Brandschutzes und nicht Bestandteil der Technischen Regeln. Dies enthalten "nur" Vorgaben, wie technische Einrichtungen zum Personenschutz (Verzögerungseinrichtung, Stopp-Taster etc.) auszuführen sind. Man sollte auch Bedenken, das die meisten Löschanlage zertifiziert sind und man (wirtschaftlich) nicht jeden Sonderfall in die Zertifizierung mit einbringen kann.
Gruß
C. Lammer