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Wartung von Brandschutz-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen) ?
"Allgemein ist bekannt, das der Betreiber/Bauherr für die ständige Funktionsfähigkeit der selbstschließenden Brand- und Rauchschutztüren
verantwortlich ist......"
Frage: Kann mir jemand sagen, wo oben genanntes gesetzlich geregelt ist?
Weiterhin: Auf welcher gesetzlichen Grundlage (Verordnung/ Din ?) die Erfordernis der Wartung von Brand-/Rauchschutztüren in nicht gewerblichen Bereich basiert.
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Dies ergibt sich aus den Einbau- und Wartungsanleitungen der Hersteller, die wiederum auf den entsprechenden Zulassungen beruhen.
Eine zweite Notwendigkeit könnte sich aus Versicherungsverträgen ergeben.
Und nicht zuletzt aus dem Baurecht; hier als Beispiel ein Auszug aus der Musterbauordnung:
"§ 3 Allgemeine Anforderungen
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und INSTAND zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden;"
Gruß
C. Lammer
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hallo HBS
für welches Bundesland fragen Sie?
Allgemein gilt, was clammer schreibt, obwohl in den Zulassungen, bzw. Einbau- und Wartungsanleitungen oft nichts Konkrets steht. §3 ist aber die "Universal-Forderung" mit der man alles erschlagen kann.
Einzelne Bundesländer haben ergänzend in den amtlichen Kommenaren / Hinweisen / Vollzugshinweisen auch Anmerkungen zur Sicherstellung der Funktion sicherheitstechnischer Einrichtungen, zu denen auch die Feuer- und Rauchschutztüren (auch ohne Feststellanlagen) gehören. Diese geltne dann auch allgemein und für den Wohungsbau.
Geprüft werden muss dann meist die Selbstschließung und das Einrasten der Falle im Schließblech (bei Federbändern aus einem Winkel von <30°, bei OTS >10°)
Gruß
Feuer-Hewi
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Hallo HBS
vielleicht helfen Ihnen die Normen DIN 18093 Feuer- und/ oder Rauchabschlüsse - Einbau und Wartung bzw. DIN 18095 Rauchschutztüren zusätzlich weiter. In der letzteren gibt es weitere Hinweise auf Normen und Unterlagen. Grundsätzlich stehen Normen jedermann zur verantwortlichen Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht frei und geben eine gewisse Rechtssicherheit hinsichtlich möglicher Sach- oder Personenschäden. Wie bereits genannt gibt der Hersteller für seine Produkte eine entsprechende Anleitung, die ihn bei Nichtanwendung teilweise aus der Produkthaftung nimmt.
Grüße
M.Ritter