Betrieblicher Brandschutz Verpächter
#1
Guten Tag,

wir verpachten zum ersten Mal seit Jahrzenten Hallen von uns.
Frage nun, gibt es ein Standartschreiben welches wir zum gegenzeichnen in den Pachtvertrag einbinden können?
Das der Pächter bestätigt, dass er für seinen betrieblichen Brandschutz selber verantworlich ist?

Vielen Dank schonmal!
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#2
Hallo.

Ein Standardschreiben gibt es wohl nicht.

Die eigentliche Frage ist, inwieweit der Pächter für "seinen" betrieblichen Brandschutz überhaupt (allein) Verantwortlich sein kann.

Zentrale Brandmeldeanlagen lassen sich schlecht aufteilen...

Das organisatorische kann (und muss) man selbstverständlich übertragen. Sinnvoll ist her eine Rahmenbrandschutzordnung (die zum Beispiel vorhandene Alarmierungsanlagen beschreibt), mit dem Verweis auf die eigenständige Räumungsorganisation gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 und die nicht der R-BSO widersprechende Zusätze für Selbst eingebrachte Gefahren (z.B. Maschinen).

Beste Grüße

Marcus Michel
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