Horror Haus im Gewölbekeller
#1
Guten Tag,
ich habe einige Fragen bezüglich Brandschutz und Fluchtwege.

Gerne würde ich einen Gewölbekeller zu einem "Horror Haus" umbauen und gewerblich nutzen.
Der Gewölbekeller befindet sich in einem Mehrfamilienhaus und kann durch den "normalen" Keller erreicht werden.

Der normale Keller verügt über einen Eingang, wie auch der Gewölbekeller über einen Eingang verfügt.
Der Gewölbeteller kann durch eine Treppe, welche mitten in den Raum führt, betreten werden.

Da ich durch eine Vielzahl von Telefonaten mit Behörden, Feuerwehr und anderen Stellen keine kurzfristige Hilfe erhalten habe, möchte ich gerne hier nachfragen.

Was muss bezüglich Brandschutz und Fluchtwege beachtet werden, sodass eine Realisierung des Projekts möglich ist? Das Projekt soll in Hessen umgesetzt werden.

Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe.

Viele Grüße
Arthur
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#2
Das Sie bisher keine Antwort erhalten haben, liegt an der Komplexität des Themas und den wenigen Angaben.
Prinzipiell sind Gewerberäume in Untergeschossen möglich.
Es gilt die Hessische Bauordnung.
Ist dieser Raum ein ständiger Aufenthaltsraum -> §36 zwei unabhängige Rettungswege ins Freie
Fluchtweglänge?
Abtrennung als Selbstständige Nutzungseinheit?
max. Personenanzahl?
Umnutzung eines bestehenden Gebäudes - zustimmungspflichtig durch Behörde?
Bei Personennutzung im UG könnte sich das Entrauchungskonzept ändern. Also Feuerwehr stellt den Ventilator in die Tür, muss dann nicht immer ausreichend sein.
Nur mal so als Denkanstöße ohne etwas genaueres über die exakte Problematik zu kennen.
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#3
[USER="494"]AEBaresel[/USER]
Es gilt Fragesteller, die Ihre Fragen in mehreren Foren gleichzeitig posten. Wie viele andere auch, erspare ich mir in solchen Fällen eine mehrfache Antwort.

Gruß
C. Lammer
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