Frage zur Wartung reine Rauchschutztüren
#1
Guten Tag,
Ich befinde mich seit fast 1 Jahr im Bereich Vorbeugenden Brandschutz und man lernt jeden Tag was neues!

Ich habe eine Frage wo ich gerade nicht weiter komme wegen Unwissenheit!

In einem Objekt wo ich Brandschutz Türen (T-30-2) die Wartung durchführe, ist mir aufgefallen das in Fluchtwegs Bereichen reine Rauchschutztüren sich befinden (Türen = Flucht ins Treppenhaus)!

Meine Frage ist:
Sind diese Rauchschutztüren auch Wartungspflichtig oder zählt dies wirklich nur bei reinen Brandschutztüren mit Rauchschutz?
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#2
Ja, siehe Verwendbarkeitsnachweis sowie die Wartungsanleitung des Herstellers.

Außerdem ergibt sich eine solche Anforderungen grundsätzlich unter anderem aus der ASR A1.7 und der Betriebssicherheitsverordnung.

Gruß
C. Lammer

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#3
Aufgabe des Betreibers oder Nutzers einer baulichen Anlage ist es, die Funktion alle im Brandschutznachweis als erforderlich aufgeführten baulichen Brandschutzmaßnahmen zu erhalten, auch wenn eine regelmäßige Prüfung durch sachverständige oder Sachkundige nicht vorgeschrieben wird.
M. f. G
U. Drechsler
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