Frage zum Brandschutz
#1
Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe stellen die horizontalen und vertikalen Fluchtwege dar.
Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich dem Feuerwiderstand wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?
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#2
Das können Sie in der Bauordnung des Bundeslandes, wo das Vorhaben realisiert werden soll, nachlesen.

Gruß
C. Lammer
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#3
Wenn wir suchen helfen sollen, ist die Angabe des Bundeslandes wirklich hilfreich Smile.
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#4
Kannst Du uns noch Dein Bundesland nennen? Dann kann ich Dir gern weiterhelfen.
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