Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2017
Bewertung:
0
In einschlägigen bau- und arbeitsschutzrechlichen Vorschriften ist geregelt das die nutzbare Breite durch das Aufstellen von Möbel in keiner weise eingeschränkt werden darf. Wo finde ich einen Auszug das leicht verschiebbare Möbel, gegen Verrutschen zu sichern sind?
Beiträge: 55
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2017
Bewertung:
0
Wozu brauchen Sie das? Wenn Sie die notwendige Breite überschreiten und dort Gegenstände stehen, können Sie die im Brandfall doch ebenso leicht wegschieben. Eine kleine Sitzgruppe muss, bei ausreichender Breite, nicht auf den Boden aufgeschraubt werden.
Oder verstehe ich Ihre Frage nicht?