Abstand zwischen den Gebäudeteilen innerhalb des selben Grundstücks
#1
Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Frage bezüglich des Abstandes zwischen den Gebäudeteilen innerhalb des selben Grundstücks (siehe beilegender Plan).

Hier die Eckdaten:
-Bundesland Niedersachsen
-Bestandsgebäude (Nutzungsänderung wird beim Bauamt eingereicht)
-GK 3 (Brutto Grundfläche 501 m²)
-Beide Gebäudeteile 1,5 Geschossig
-Mischnutzung (Gewerblich und Wohnutzung)

Meine Fragen:
1 und 2) Nach GK 3 muss die Trennung in F30 - siehe Punkt 1 und 2 auf der Skizze- (zwischen den Nutzungseinheiten) ausgeführt werden. wie sieht es bei Festverglasungen und Türen in dieser wand aus, welche brandschutztechnische Anforderungen müssen hier eingehalten werden?
3) Müssen die Gebäudeteile - Gewerbeteil und Wohnteil (sind eigentlich ein Gebäude) brandschutztechnisch einen Abstand halten? Im Bestand beträgt der Abstand 3,01 m.

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

Danke
Artun [ATTACH=JSON]{"data-align":"none","data-size":"medium","data-attachmentid":1208}[/ATTACH]


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#2
Das Treppenhaus muss gemäß GK 3 ausgeführt werden. Damit hat es sich ;-)).

Gruß
C. Lammer
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#3
Hallo Herr Lammer,

muss die Trennwand zwischen Gewerbeteil und Foyer branschutztechnisch getrennt werden (Also F30 Wand und T30 Tür) oder ist es nicht notwendig? Weil Sie schreiben, dass der Treppenraum gemäß GK 3, also feuerhemmend herszustellen ist.
Gruß
Artun
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#4
So wie ich die Skizze interpretiere, ist das Foyer der Ausgang aus dem Treppenraum ins Freie und ist somit Bestandteil des Treppenraumes.
Ich weise allerdings auch darauf hin, dass dieses Forum kein Ersatz für eine Fachplanung ist.

Gruß
C. Lammer
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