Anforderungen an einen Notausstieg vs. Nutzung als Balkon
#1
Guten Tag,

aus der Ferne ist eine Antwort nur schwer bzw. grundsätzlich möglich
  • Das Geländer scheint die baurechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Wenn Sie als Eigentümer mehr machen wollen, bleibt das Ihnen überlassen. Einen "Mangel" lässt sich dadurch nicht ableiten.
  • Da sich der Notausstieg innerhalb der Kubatur des Gebäudes befindet, wäre es bei einer Umnutzung eine Dachterrasse, für die ggf. höhere Auflagen gelten als für einen Balkon. Aus meiner Warte ist eine Nutzung als Balkon genehmigungspflichtig.
  • Was Sie auf jeden Fall einsehen sollte, ist die gültige Baugenehmigung,
Gruß
C. Lammer
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