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Hallo,
ich habe einen Kunden der einige P 50 in Bestand hat. Wie wird der P 50 in der Berechnung des Grundschutzes bewertet. In der ASR 2.2 werde nur tragbare beschrieben? Kann mir jemand helfen worauf ich mich berufen kann.
Danke Vorab
Matthias
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Meines Wissens ersetzen tragbare Feuerlöscher wie der P50 im Allgemeinen nicht die gemäß ASR A2.2 für den grundlegenden Brandschutz vorgeschriebenen Handfeuerlöscher. Sie können das Brandschutzsystem ergänzen, die Beurteilung hängt jedoch häufig von einer Risikoanalyse, der Zugänglichkeit und der Fähigkeit des Personals ab, sie schnell einzusetzen. Daher sollten sie eher als organisatorische oder technische Ergänzung betrachtet werden, es sei denn, die zuständige Behörde oder der Versicherer genehmigt ausdrücklich eine andere Vorgehensweise.
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Wie schon geantwortet wurde, werden fahrbare Feuerlöscher nicht in den Grundschutz mit einberechnet.
Allerdings können Sie zur Kompensation herangezogen werden und besitzen dann 27 Löschmitteleinheiten.
Ich kenne diverse Logistiklager, wo diese Lösung den trockenen Löschwasserleitungen vorgezogen wurde.