Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), das Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" im Fachbereich "Feuerwehren, Hilfe*leistungen, Brandschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die VdS Schadenverhütung GmbH haben zusammen mit dem Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (VBBD) und weiteren Fach*verbänden im Brandschutz die Richtlinien zu Ausbildung und Tätigkeiten von Brandschutzbeauftragten überarbeitet.
Die gemeinsame Textfassung der Richtlinie wird wortgleich als
- vfdb 12-09-01 : 2014-08(03)
- DGUV Information 205-003
- VdS 3111
mit dem Titel
„Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“
veröffentlicht.
Sie ist ab sofort erhältlich und steht als vfdb-Richtlinie unter
((Admin Forum: Link entfernt, da Ziel-URL nicht mehr vorhanden)) oder als DGUV-Information unter
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/205-003.pdf kostenfrei zum download zur Verfügung.
Die neue einheitliche Richtlinie zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten stellt die Zusammen*führung und Überarbeitung der bisherigen Ver*öffentlichungen zur Ausbildung und Tätigkeit von Brandschutzbeauftragten dar. Diese bundeseinheitlichen Richtlinien legen u.a. einheitliche Mindest*anforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest.
Sie ersetzt die drei bisherigen Veröffentlichungen BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01:2009-03 zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten.