Treppenraumfläche für Berechnung der RWA-Größe
#1
Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf §37 Abs. 11 + 12 BauONW.
WIr haben ein BV mit > 5 Geschossen über Gelände, gem. Abs. 12 wird also eine RWA erforderlich.
Das Treppenhaus ist an der Außenwand angeordnet. Die Außenwand verspringt im obersten Geschoss (Staffelgeschoss), so dass der Treppenraum oben kleiner ist als in den unteren Geschossen.

Welche Treppenraumfläche ist für die Berechnung der RWA-Größe, bei Anwendung der 5%-Regel heran zu ziehen? Die des obersten oder die der darunter liegenden Geschosse?
Vielen Dank
Barbara Charon

Betreff des Beitrags durch Forum-Admin angepasst, 08.10.2014
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#2
Guten Tag,

Sie brauchen keine RWA, sondern eine Anlage zur Rauchableitung aus dem Treppenraum (Rauchabzug nach Bauregeliste Teil C).

Die Berechung der 5% bezieht sich auf die Grundfläche, also nicht auf das oberste Geschoss.

Gruß
C. Lammer
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