12.03.2020, 02:48 PM
Schlitz … eher Hohlraum. Zur Größe des Hohlraumes wird in der Norm nichts ausgesagt. Er kann nicht größer als die Wand sein. Wenn es brandschutztechnische Anforderungen an die Wand gibt, muss die Reststärke der Wand genau die Anforderungen wie die Wand ohne Schlitz erfüllen.
Sie führen Ihre Rohrleitung, bis 110 mm Außendurchmesser, durch einen Hohlraum, den Sie zur Nutzungseinheit mit einem 10 mm Putzträger und 15 mm Putz abtrennen. Sie "überbrücken" die z.B. feuerbeständige Decke genau mit diesem Hohlraum. Wenn die Decke brandschutztechnisch geschlossen wird (MLAR 4.3.1-4.3.3), können Sie in so einem Hohlraum (Schlitz) einbauen was Sie wollen.
Der von ihnen erwähnte Punkt in der MLAR bezieht sich auf Rohrleitungen, nicht auf Kabel.
Sie führen Ihre Rohrleitung, bis 110 mm Außendurchmesser, durch einen Hohlraum, den Sie zur Nutzungseinheit mit einem 10 mm Putzträger und 15 mm Putz abtrennen. Sie "überbrücken" die z.B. feuerbeständige Decke genau mit diesem Hohlraum. Wenn die Decke brandschutztechnisch geschlossen wird (MLAR 4.3.1-4.3.3), können Sie in so einem Hohlraum (Schlitz) einbauen was Sie wollen.
Der von ihnen erwähnte Punkt in der MLAR bezieht sich auf Rohrleitungen, nicht auf Kabel.

