15.04.2020, 08:13 AM
Am Ende eines jeden Verwaltungsaktes gibt es Rechtsbehelfsbelehrung aus der Sie entnehmen können, wie zu Verfahren ist, wenn Sie mit diesem (Verwaltungsakt) nicht einverstanden sind.. Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Gruß
C. Lammer
Gruß
C. Lammer

