06.11.2014, 07:51 AM
Meiner Meinung nach beim 2ten Fluchtweg IM Gebäude grundsätzlich dieselben Anforderungen wie der Erste baulich erforderlicher Rettungsweg. Wenn jedoch wie in deinem Fall der 2te Rettungsweg nur mit Hilfe der Feuerwehr bzw. Leitern etc. erreicht werden kann, würde ich in jedem Falle dazu raten die Bauteilanforderungen nach deiner jeweiligen Bauordnung (F30 etc) herzustellen. Was soll auch sonst für einen Balkon gelten!? Ein Feuerüberschlag durch den Isokorb, quasi durch den Beton auf den Balkon ist m.E. nach "egal" - weil wenn der Brandherd soweit fortgeschritten ist, dass das passiert, dann müssen bereits alle Personen evakuiert worden sein.
Weiterhin ist der Angriff der Feuerwehr grundsätzlich erst über den 1. Rettungsweg. Dementsprechend auf die entsprechenden Feuerwiderstandsdauern.
Zum Thema LIchtschacht teile ich die Meinung von Baufix.
Weiterhin ist der Angriff der Feuerwehr grundsätzlich erst über den 1. Rettungsweg. Dementsprechend auf die entsprechenden Feuerwiderstandsdauern.
Zum Thema LIchtschacht teile ich die Meinung von Baufix.

