06.11.2014, 05:07 PM
Hallo rolla85,
es geht hier, bei allem Respekt, nicht um Meinungen, sondern um geltendes Recht. Und dieses läßt in den meisten Fällen für den 2. Flucht- und Rettungsweg deutliche Abstriche im Vergleich zum ersten zu.
Beim Lichtschacht ist der Sachverhalt eindeutig; diese Lösung ist nicht baurechtskonform.
Wie der Name schon sagt, handelt es sich um Flucht- und Rettungswege; somit müssen sie auch in beide Richtungen nutzbar sein; raus (=Fluchtweg) für die Nutzer sowie rein und raus (=Rettungsweg) für die Feuerwehr.
Gruß
C. Lammer
es geht hier, bei allem Respekt, nicht um Meinungen, sondern um geltendes Recht. Und dieses läßt in den meisten Fällen für den 2. Flucht- und Rettungsweg deutliche Abstriche im Vergleich zum ersten zu.
Beim Lichtschacht ist der Sachverhalt eindeutig; diese Lösung ist nicht baurechtskonform.
Wie der Name schon sagt, handelt es sich um Flucht- und Rettungswege; somit müssen sie auch in beide Richtungen nutzbar sein; raus (=Fluchtweg) für die Nutzer sowie rein und raus (=Rettungsweg) für die Feuerwehr.
Gruß
C. Lammer

