20.05.2020, 08:36 AM
[SIZE=12px]Sehr geehrter Herr Dennis Schwarzhofer,
ich gehe davon aus, das mit Innentreppe im Gebäude, aber nicht in der Wohnung liegend gemeint ist.
Soweit ich erkennen kann, würden Sie mit der Verlegung des ersten Flucht&Rettungsweges im 3. OG auf die Holztreppe und Führung im 2. OG auf die Außentreppe nicht der Anforderung genügen, wonach eine notwendige Treppe in einem Zuge alle Geschosse erschließen musz.
Sofern das durch entsprechende räumliche Nähe dennoch gewährleistet sein sollte, wäre die Aufwertung der Innentreppe entsprechend der Gebäudeklasse umzusetzen oder eine Erläuterung, warum davon abgewichen werden kann (Antrag Abweichung), da für den Umbau und die Fluchtwegesituation kein Bestandsschutz geltend gemacht werden kann.
Bedenken SIe aber, dass auch andere Anforderungen als der an das Tragwerkwerk der Treppe zu stellen sind (Rauchabzug, Treppenraumwände, Öffnungsabschlüsse, Oberflächen der Bauteile... ggf Fachplaner).
Man sollte auch darauf achten, ob die Innentreppe bereits zu einem Konzept für den zweiten Flucht&Rettungsweg gehört und dieser ggf. auch neu auszuweisen wäre.
Gruß[/SIZE]
ich gehe davon aus, das mit Innentreppe im Gebäude, aber nicht in der Wohnung liegend gemeint ist.
Soweit ich erkennen kann, würden Sie mit der Verlegung des ersten Flucht&Rettungsweges im 3. OG auf die Holztreppe und Führung im 2. OG auf die Außentreppe nicht der Anforderung genügen, wonach eine notwendige Treppe in einem Zuge alle Geschosse erschließen musz.
Sofern das durch entsprechende räumliche Nähe dennoch gewährleistet sein sollte, wäre die Aufwertung der Innentreppe entsprechend der Gebäudeklasse umzusetzen oder eine Erläuterung, warum davon abgewichen werden kann (Antrag Abweichung), da für den Umbau und die Fluchtwegesituation kein Bestandsschutz geltend gemacht werden kann.
Bedenken SIe aber, dass auch andere Anforderungen als der an das Tragwerkwerk der Treppe zu stellen sind (Rauchabzug, Treppenraumwände, Öffnungsabschlüsse, Oberflächen der Bauteile... ggf Fachplaner).
Man sollte auch darauf achten, ob die Innentreppe bereits zu einem Konzept für den zweiten Flucht&Rettungsweg gehört und dieser ggf. auch neu auszuweisen wäre.
Gruß[/SIZE]

