20.05.2020, 08:59 AM
Da muss ich Herrn CLammer zustimmen. Ohne das Objekt genau betrachten zu können, ist jede Aussage sehr wage.
Ein Verkauf einer Immobilie ohne entsprechende Rechtmäßigkeit deren Bestands sollte schon einen erheblichen Mangel darstellen. Denn ohne Nutzungserlaubnis ist es schließlich kein Wohnhaus. Das Fehlen des 2 Rettungsweges ist ganz oft eine konkrete bzw. reale Gefahr, die Grundlage für ein Anpassungsverlangen ist. Damit könnte man sicherlich Schadenersatz verlangen.
Andererseits könnte auch ein gänzlich anderen Konzept (andere Lösung als nach Bauordnung -> Abweichung) dahinter stehen. Wenn es nicht aus einer Baugenehmigung (damals gab es Konzepte nur sehr selten) entnommen werden kann, kann ggf. ein Fachplaner-Brandschutz aufgrund der damaligen Bauordnung einen rechtmäßigen und damit bestandsgeschützen Zustand ermitteln.
Die Gefahrenverhütungsbeschauer gehen, zumal ja keine Genehmigung vorlag mit der man den Bestand vergleichen kann, nach eigener Anschauung und Erfahrung vor, die zwar zumeist, aber nicht immer richtig ist.
Ich würde formal einen Widerspruch einlegen, damit der Bescheid keinen rechtlichen ~Zustand erreicht. Um die darin enthaltenen Masznahmen abzuwehren, müssten Sie sonst einen Bauantrag stellen. Binden Sie zügig einen guten Fachplaner (viele machen das nur nebenher) und Anwalt. DIe Begründung sollte durch diese dann nachgereicht und ggf ein Anpassungskonzept erarbeitet werden.
Gruß
Ein Verkauf einer Immobilie ohne entsprechende Rechtmäßigkeit deren Bestands sollte schon einen erheblichen Mangel darstellen. Denn ohne Nutzungserlaubnis ist es schließlich kein Wohnhaus. Das Fehlen des 2 Rettungsweges ist ganz oft eine konkrete bzw. reale Gefahr, die Grundlage für ein Anpassungsverlangen ist. Damit könnte man sicherlich Schadenersatz verlangen.
Andererseits könnte auch ein gänzlich anderen Konzept (andere Lösung als nach Bauordnung -> Abweichung) dahinter stehen. Wenn es nicht aus einer Baugenehmigung (damals gab es Konzepte nur sehr selten) entnommen werden kann, kann ggf. ein Fachplaner-Brandschutz aufgrund der damaligen Bauordnung einen rechtmäßigen und damit bestandsgeschützen Zustand ermitteln.
Die Gefahrenverhütungsbeschauer gehen, zumal ja keine Genehmigung vorlag mit der man den Bestand vergleichen kann, nach eigener Anschauung und Erfahrung vor, die zwar zumeist, aber nicht immer richtig ist.
Ich würde formal einen Widerspruch einlegen, damit der Bescheid keinen rechtlichen ~Zustand erreicht. Um die darin enthaltenen Masznahmen abzuwehren, müssten Sie sonst einen Bauantrag stellen. Binden Sie zügig einen guten Fachplaner (viele machen das nur nebenher) und Anwalt. DIe Begründung sollte durch diese dann nachgereicht und ggf ein Anpassungskonzept erarbeitet werden.
Gruß

