20.05.2020, 09:31 AM
Noch einige Hinweise
Die Baugenehmigung ist nur ein Anscheinsbeweis. Dieser kann widerlegt werden. Auch eine Baugenehmigung entbindet nicht von einer gesetzeskonformen Planung, Errichtung und Betrieb des Gebäudes. So kommen sie auf den Verkäufer zurück. Auf Seite der Baubehörde ist das allenfalls ein Irrtum, der zurückgenommen wird. Dazu gibt es zumeist Verwaltungsvorschriften.
Wenn sie dem Gefahrenverhütungsbescheid nachkommen, bedeutet das auch nur, das die dahinter stehende Behörde vorerst stillehalten wird. Ob damit ein gesetzeskonformer Bau entsteht, ist nicht abgesichert.
Ihrerseits ist unverzügliches Handeln erforderlich. Sofort eine Planung, dann die Bauausführung beauftragen, jeweils ohne Pause (naja, das ungefähr bedeutet unverzüglich). Damit bekommt man auch Fristen oft weg. Man kann nicht fordern, was nicht umsetzbar ist.
Was ich für unstrittig halte ist, dass die Keller vom Treppenraum abzutrennen sind (auch dabei gibt es Ausnahmen). Das erhöht die Sicherheit schon sehr deutlich. Auch entsprechende Türen der Wohnungen zur Treppe und ein funktionierender Rauchabzug im Treppenraum verringern eine konkrete Gefahr (Grund für Anpassungsverlangen). EInen echten SIcherheitstreppenraum bekommt man in bestehenden Gebäuden i.d.R. nicht hin. Man könnte ggf entspr. Bauprüfdienst 2016 Hamburg (ein Dokument der dortigen Bauaufsicht) eine entschärfte Version davon umsetzen.
Halten Sie zukünftig alle Planungsunterlagen und Bescheide zusammen, damit bei einer erneuten Gefahrenverhütungsschau darauf verwiesen werden kann. Analog kommt ja auch keiner auf die Idee, die Zulassung seines Autos wegzuschmeiszen.
Das sind alles einzelne Hinweise, die fachgerecht zusammengesetzt werden müssen.
Gruß
Die Baugenehmigung ist nur ein Anscheinsbeweis. Dieser kann widerlegt werden. Auch eine Baugenehmigung entbindet nicht von einer gesetzeskonformen Planung, Errichtung und Betrieb des Gebäudes. So kommen sie auf den Verkäufer zurück. Auf Seite der Baubehörde ist das allenfalls ein Irrtum, der zurückgenommen wird. Dazu gibt es zumeist Verwaltungsvorschriften.
Wenn sie dem Gefahrenverhütungsbescheid nachkommen, bedeutet das auch nur, das die dahinter stehende Behörde vorerst stillehalten wird. Ob damit ein gesetzeskonformer Bau entsteht, ist nicht abgesichert.
Ihrerseits ist unverzügliches Handeln erforderlich. Sofort eine Planung, dann die Bauausführung beauftragen, jeweils ohne Pause (naja, das ungefähr bedeutet unverzüglich). Damit bekommt man auch Fristen oft weg. Man kann nicht fordern, was nicht umsetzbar ist.
Was ich für unstrittig halte ist, dass die Keller vom Treppenraum abzutrennen sind (auch dabei gibt es Ausnahmen). Das erhöht die Sicherheit schon sehr deutlich. Auch entsprechende Türen der Wohnungen zur Treppe und ein funktionierender Rauchabzug im Treppenraum verringern eine konkrete Gefahr (Grund für Anpassungsverlangen). EInen echten SIcherheitstreppenraum bekommt man in bestehenden Gebäuden i.d.R. nicht hin. Man könnte ggf entspr. Bauprüfdienst 2016 Hamburg (ein Dokument der dortigen Bauaufsicht) eine entschärfte Version davon umsetzen.
Halten Sie zukünftig alle Planungsunterlagen und Bescheide zusammen, damit bei einer erneuten Gefahrenverhütungsschau darauf verwiesen werden kann. Analog kommt ja auch keiner auf die Idee, die Zulassung seines Autos wegzuschmeiszen.
Das sind alles einzelne Hinweise, die fachgerecht zusammengesetzt werden müssen.
Gruß

