08.06.2020, 01:18 PM
"Einziger Unterschied ist, dass die MRA grundsätzlich gleich los geht." Warum? Dies ist nicht gefordert.
Grundsätzlich ist eine Vermischung von natürlich wirkender und maschinellen Rauchabzugsanlagen in einem Raum m. E. nicht möglich. Dazu gib es meines Wissens auch keine anerkannten Regelwerke.
Die MVStaettVO sieht dagegen entweder natürlich wirkende Rauchabzugsgeräte (Absatz 2) ODER maschinelle Rauchabzugsanlagen (Absatz 3) vor.
Bitte bachten Sie die Schutzziele!
Gruß
C. Lammer
Grundsätzlich ist eine Vermischung von natürlich wirkender und maschinellen Rauchabzugsanlagen in einem Raum m. E. nicht möglich. Dazu gib es meines Wissens auch keine anerkannten Regelwerke.
Die MVStaettVO sieht dagegen entweder natürlich wirkende Rauchabzugsgeräte (Absatz 2) ODER maschinelle Rauchabzugsanlagen (Absatz 3) vor.
Bitte bachten Sie die Schutzziele!
Gruß
C. Lammer

