08.06.2020, 01:26 PM
Guten Tag,
die Antwort lautet erst einmal Nein.
Wenn der Aufzug nicht nur zur Garage gehört, muss er durch die Schleuse von der Garage getrennt sein, also sind keine Fahrschachttüren in der Schleuse zulässig.
Dient das Gebäude ausschließlich der Garagennutzung, ist keine Schleuse notwendig.
Gruß
C. Lammer
die Antwort lautet erst einmal Nein.
Wenn der Aufzug nicht nur zur Garage gehört, muss er durch die Schleuse von der Garage getrennt sein, also sind keine Fahrschachttüren in der Schleuse zulässig.
Dient das Gebäude ausschließlich der Garagennutzung, ist keine Schleuse notwendig.
Gruß
C. Lammer

