Einstufung Gebäudeklasse nach MBO BayBO
#4
Guten Tag,

bei den Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen die beiden Nutzungseinheiten zusammen nicht mehr als 400 m² besitzen. Also haben Sie Recht.
Die Missverständlichkeit kommt vielleicht daher, dass bei der GK 4 die 400 m² für jede Nutzungseinheit angesetzt wird.

Damit wäre das Gebäude also in GK 3 einzustufen und die Nutzungseinheiten über drei Geschosse nicht zulässig bzw. es muss eine Abweichung beantragt werden.

Gruß
C. Lammer
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Einstufung Gebäudeklasse nach MBO BayBO - von seppo - 17.06.2020, 07:16 PM
[Kein Betreff] - von seppo - 17.06.2020, 07:21 PM
[Kein Betreff] - von HujerB - 18.06.2020, 07:45 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 18.06.2020, 07:58 AM
[Kein Betreff] - von seppo - 18.06.2020, 10:25 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 18.06.2020, 02:28 PM

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