18.06.2020, 07:58 AM
Guten Tag,
bei den Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen die beiden Nutzungseinheiten zusammen nicht mehr als 400 m² besitzen. Also haben Sie Recht.
Die Missverständlichkeit kommt vielleicht daher, dass bei der GK 4 die 400 m² für jede Nutzungseinheit angesetzt wird.
Damit wäre das Gebäude also in GK 3 einzustufen und die Nutzungseinheiten über drei Geschosse nicht zulässig bzw. es muss eine Abweichung beantragt werden.
Gruß
C. Lammer
bei den Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen die beiden Nutzungseinheiten zusammen nicht mehr als 400 m² besitzen. Also haben Sie Recht.
Die Missverständlichkeit kommt vielleicht daher, dass bei der GK 4 die 400 m² für jede Nutzungseinheit angesetzt wird.
Damit wäre das Gebäude also in GK 3 einzustufen und die Nutzungseinheiten über drei Geschosse nicht zulässig bzw. es muss eine Abweichung beantragt werden.
Gruß
C. Lammer

