18.06.2020, 10:25 AM
Hallo beisammen,
vielen Dank für die Antworten, dachte ich mirs doch....(wirklich ein bisschen missverständlich) Da kann man gehörig in eine Falle tappen...
Nochmals einer Frage [USER="31"]clammer[/USER] bzw. wer will: siehe nachfolgende Beschreibung:
Die südliche Nutzungseinheit 1 hat 3 Geschosse (EG:108, OG:122, DG:126 insgesamt ca. 360 m²), Die Geschosse sind auch durch freiliegende Treppen miteinander verbunden keinen extra Treppenräume. Die Treppen liegen nicht übereinander.
Die nördliche Nutzungseinheit 2 hat 3 Geschosse ( EG:141,OG:126,DG:97 insgesamt ca 360 m²), wobei die Geschosse über eine innenliegende offene Treppenführung miteinander verbunden sind. Die Treppen liegen zwar übereinander aber alles ist offen gehalten keine extra Treppenräume.
D.h. die notwendige Treppe geht jeweils vom DG bis ins EG und dann ins Freie. Die 35 m wären immer eingehalten. Nun [USER="31"]clammer[/USER]: warum sollen denn in GK3 die Aufteilung einer Nutzungseinheit auf die drei Geschosse EG,OG und DG nicht zulässig sein? Könnten Sie mir sagen wo das geregelt ist, ich glaube solangsam er möchte sich den Brandschutzplaner sparen und lässt mich parallel im dunklen tappen….
Vielen Dank.
S.P.
vielen Dank für die Antworten, dachte ich mirs doch....(wirklich ein bisschen missverständlich) Da kann man gehörig in eine Falle tappen...
Nochmals einer Frage [USER="31"]clammer[/USER] bzw. wer will: siehe nachfolgende Beschreibung:
Die südliche Nutzungseinheit 1 hat 3 Geschosse (EG:108, OG:122, DG:126 insgesamt ca. 360 m²), Die Geschosse sind auch durch freiliegende Treppen miteinander verbunden keinen extra Treppenräume. Die Treppen liegen nicht übereinander.
Die nördliche Nutzungseinheit 2 hat 3 Geschosse ( EG:141,OG:126,DG:97 insgesamt ca 360 m²), wobei die Geschosse über eine innenliegende offene Treppenführung miteinander verbunden sind. Die Treppen liegen zwar übereinander aber alles ist offen gehalten keine extra Treppenräume.
D.h. die notwendige Treppe geht jeweils vom DG bis ins EG und dann ins Freie. Die 35 m wären immer eingehalten. Nun [USER="31"]clammer[/USER]: warum sollen denn in GK3 die Aufteilung einer Nutzungseinheit auf die drei Geschosse EG,OG und DG nicht zulässig sein? Könnten Sie mir sagen wo das geregelt ist, ich glaube solangsam er möchte sich den Brandschutzplaner sparen und lässt mich parallel im dunklen tappen….
Vielen Dank.
S.P.

