Einstufung Gebäudeklasse nach MBO BayBO
#6
Das steht ebenfalls in der Bayrischen Bauordnung, und zwar im Artikel 29.

Mein Eindurck ist, das man von der (falschen) Vorstellung ausging, dass man sich mit dem Vorhaben in der GK 1 befindet.
Nun sind wir aber in GK 3 - und die ganzen Ausnahmen* für GK 1 (und GK 2) sind somit hinfällig.
Wenn also mein Eindruck richtig ist, muss die gesamte Planung nochmal mit der BayBO abgeglichen und entsprechend angepasst werden.
Inwieweit das ganze noch dem Planungsrecht entspricht, ist noch eine ganz andere Frage ...

Gruß
C. Lammer

* Der Gesetzgeber hat für den gemeinen Häuslebauer einige Vorschriften deutlich abgemildert, damit sein Häuschen auch bezahlbar bleibt.
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Einstufung Gebäudeklasse nach MBO BayBO - von seppo - 17.06.2020, 07:16 PM
[Kein Betreff] - von seppo - 17.06.2020, 07:21 PM
[Kein Betreff] - von HujerB - 18.06.2020, 07:45 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 18.06.2020, 07:58 AM
[Kein Betreff] - von seppo - 18.06.2020, 10:25 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 18.06.2020, 02:28 PM

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