20.06.2020, 02:09 PM
Hallo.
Ein Standardschreiben gibt es wohl nicht.
Die eigentliche Frage ist, inwieweit der Pächter für "seinen" betrieblichen Brandschutz überhaupt (allein) Verantwortlich sein kann.
Zentrale Brandmeldeanlagen lassen sich schlecht aufteilen...
Das organisatorische kann (und muss) man selbstverständlich übertragen. Sinnvoll ist her eine Rahmenbrandschutzordnung (die zum Beispiel vorhandene Alarmierungsanlagen beschreibt), mit dem Verweis auf die eigenständige Räumungsorganisation gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 und die nicht der R-BSO widersprechende Zusätze für Selbst eingebrachte Gefahren (z.B. Maschinen).
Beste Grüße
Marcus Michel
Ein Standardschreiben gibt es wohl nicht.
Die eigentliche Frage ist, inwieweit der Pächter für "seinen" betrieblichen Brandschutz überhaupt (allein) Verantwortlich sein kann.
Zentrale Brandmeldeanlagen lassen sich schlecht aufteilen...
Das organisatorische kann (und muss) man selbstverständlich übertragen. Sinnvoll ist her eine Rahmenbrandschutzordnung (die zum Beispiel vorhandene Alarmierungsanlagen beschreibt), mit dem Verweis auf die eigenständige Räumungsorganisation gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 und die nicht der R-BSO widersprechende Zusätze für Selbst eingebrachte Gefahren (z.B. Maschinen).
Beste Grüße
Marcus Michel

